Einen eher ungewöhnlichen Elefanten hat die Deichmann SE jüngst beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke registrieren lassen.

Quelle: DPMA
Bisher sahen die Deichmann elefanten doch eher so aus:

Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Einen eher ungewöhnlichen Elefanten hat die Deichmann SE jüngst beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke registrieren lassen.
Bisher sahen die Deichmann elefanten doch eher so aus:
Wer erkennt die dreidimensionale Markenanmeldung der Société des Produits Nestlé S.A. ?
Markenanmeldung beim EUIPO vom 05.09.2024.
Beansprucht wird der Schutz in der Klasse 30 für:
Gewürze; Soßen; Sojasoße; Salatsoßen; Würzzubereitungen für Nahrungsmittel; Würzmittel für Lebensmittel; Marinaden; Gewürzmischungen; Mayonnaise; Senf; Essig.
Neben Weihnachten und Ostern prägt mittlerweile ein dritter Feiertag die saisonalen Angebote in den Geschäften: Halloween. Hierzulande durchaus umstritten und oft geschmäht als „Import-Brauchtum“, hat sich das Grusel-Fest dennoch als feste Größe im Kalender und Einzelhandel etabliert – bei weiter steigender Beliebtheit. Kurz: Halloween, diese gruftige Gaudi, ist mit seinen Grusel-Gimmicks und finsteren Verkleidungen weltweit ein Millionengeschäft. Da liegt es auf der Hand, dass gewerbliche Schutzrechte gefragt sind!
Quelle: DPMA
Na, wer erkennt diese dreidimensionale Marke auf Anhieb?
Markenanmeldung der Bundesrepublik Deutschland (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung) beim DPMA vom 11.10.2024.
Beansprucht wird der Schutz in den Klassen 01 bis 45.
Markenanmeldungen der Apple Inc. bei der World Intellectual Property Organization WIPO.
Beansprucht wird jeweils auch der Schutz in der EU.