Feta = geschützte Herkunftsbezeichnung

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 25.10.2005 die Bezeichnung «Feta» als geschützte Ursprungsbezeichnung für Griechenland bestätigt. Der Begriff «Feta» sei nicht zur Gattungsbezeichnung geworden, stellte das Gericht insbesondere klar. Die Richter folgerten dies insbesondere daraus, dass der Weißkäse nach wie vor überwiegend in Griechenland produziert werde (Az.: C-465/02 und C-466/02).

via muepe

Nizzaklassenstatistik (02) August 05

Die am häufigsten beanspruchten Nizzaklassen beim DPMA im August 2005:

Klasse 35
Anzahl der Anmeldungen: 1838
(enthält u.A. Werbung; Unternehmensberatung)

Klasse 41
Anzahl der Anmeldungen: 1552
(enthält u.A. Ausbildung; Unterhaltung)

Klasse 42
Anzahl der Anmeldungen: 1434
(enthält u.A. Softwaredesign; Forschung; technologische Dienstleistungen)

Klasse 09
Anzahl der Anmeldungen: 1272
(enthält u.A. Datenträger; Computer; Elektronik)

Klasse 16
Anzahl der Anmeldungen: 991
(Druckereierzeugnisse)

Quelle: Markenbusiness

Riechmarke “Duft reifer Erdbeeren” nicht eintragungsfähig

Diese Entscheidung fällte das Europäische Gericht Erster Instanz in der Rechtssache (T?305/04) Eden SARL ./. HABM.

Die Firma Eden hatte die Eintragung einer Riechmarke beantragt. Die Eintragung war vom HABM zurückgewiesen worden. Gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des HABM hatte Eden das Europäische Gericht angerufen.
Die Klägerin berief sich auf eine Entscheidung des EuGH (C-273/00) wonach Zeichen, die als solche nicht visuell wahrnehmbar seien, wie Klänge oder Düfte, Marken sein könnten, sofern sie grafisch darstellbar seien.

In dem betreffenden Urteil habe der Gerichtshof festgestellt, dass ein Duft mit Hilfe von Figuren, Linien oder Schriftzeichen grafisch dargestellt werden könne und dass die Darstellung „klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv“ sein müsse (Urteil Sieckmann, Randnr. 55). Was insbesondere Riechzeichen angehe, so habe der Gerichtshof entschieden, dass „den Anforderungen an die grafische Darstellung weder durch eine chemische Formel noch durch eine Beschreibung in Worten, die Hinterlegung einer Probe des Geruchs oder die Kombination dieser Elemente genügt“ werde (Urteil Sieckmann, Randnr. 73).

Das Gericht schloss sich jedoch der Auffassung des Harmonisierungsamtes an, dass die Marke nicht eintragungsfähig sei.

40 Das Gericht kann daher nur feststellen, dass die in der Anmeldung enthaltene Abbildung einer Erdbeere nur die Frucht darstellt, die einen angeblich mit dem fraglichen Riechzeichen identischen Duft verströmt, und nicht den beanspruchten Duft und deshalb keine grafische Darstellung des Riechzeichens ist.

Obelix und Mobilix nicht verwechslungsfähig

das hat das Europäische Gericht Erster Instanz entschieden. (AZ: T?336/03)

Geklagt hatte die Les Éditions Albert René, Inhaberin der Gemeinschaftsmarke Obelix gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des HABM im Widerspruchsverfahren gegen die Marke Mobilix der dänischen Orange A/S.

Das Gericht greift hier wiederum auf die neue Neutralisationslehre (vgl. Picasso ./: Picaro und MarkenR 09/2005 S.377ff) zurück und führt aus:

Die begrifflichen Unterschiede zwischen den in Frage stehenden Zeichen sind daher geeignet, ihre klangliche und etwaige bildliche Ähnlichkeit zu neutralisieren.

Demnach liegt eines der zwingenden Tatbestandsmerkmale des Artikels 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 nicht vor. Daher besteht zwischen der Anmeldemarke und der älteren Marke keine Verwechslungsgefahr.

Ein vergleichbares Verfahren hatte es auch in Deutschland gegeben, hier hatte sich die Marke Obelix in zweiter Instanz durchgesetzt.
Zur Verfahrenshistorie in Deutschland finden sich Infos bei Markenbusiness:
LG München
OLG München
BGH Nichtzulassungsbeschwerde
Löschungsantrag gegen Obelix