Fußballer Marken: Jürgen Klinsmann

Der Teamchef der deutschen Nationalmannschaft nennt Marken für seinen Namen und seinen Spitznamen sein Eigen:

Registernummer: 30045862
Klinsi
Wortmarke
42, 03, 09, 14, 16, 18, 21, 24-25, 28, 30, 41
Anmeldedatum: 19. Juni 2000

Registernummer: 30046114
Jürgen Klinsmann
Wortmarke
42, 03, 05, 09-10, 12, 14-16, 18, 21, 24-26, 28-30, 32-33, 35-36, 38-39, 41
Anmeldedatum: 20. Juni 2000

Quelle: DPMA

Nachtrag: Prägetheorie des BGH kippt nur zum Teil

Quasi als Nachtrag noch ein paar Anmerkungen zur Prägetheorie und zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Medion ./. Thomson Life (C-120/04).

1. Die Entscheidung des EuGH stellt explizit auf die Marken ab, die aus Unternehmensbezeichnung und einer kennzeichnungskräftigen Marke gebildet werden.

2. Nur dann kann auch in den Fällen Verwechslungsgefahr vorliegen, wenn die prioritätsältere Marke nicht der prägende Bestandteil der zusammengesetzten Marke ist.

Siehe Leitsatz via domainblog:

2. Die Feststellung von Verwechslungsgefahr kann nicht von der Voraussetzung abhängig gemacht werden, dass der von dem zusammengesetzten Zeichen hervorgerufene Gesamteindruck von dem Teil des Zeichens, das die ältere Marke bildet, dominiert wird.

3. Fälle bei denen eine Marke aus einer kennzeichnungskräftigen Marke und weiteren Bestandteilen, die nicht Unternehmensbezeichnungen sind, gebildet wird, sollten von der Entscheidung des EuGH unberührt bleiben.

4. Die Entscheidung des EuGH macht so für mich auch Sinn. Wenn eine kennzeichnungskräftige Marke durch die Hinzunahme der Unternehmensbezeichnung von dritter Seite beansprucht werden könnte, würde der Markenschutz der prioritätsälteren Marke aufgeweicht. Wenn ich also die Marke der Konkurrenz schwächen kann, indem ich die Marke unter Hinzunahme meines Unternehmensnamens selbst verwende, ohne dass ein markenrechtlicher Anspruch dieses Vorgehen verhindert, kann das nicht im Sinne eines effektiven Markenschutzes sein.

Marke ogg bei eBay – Versteigerung zur Finanzierung von Abmahnungen?

Auf Telepolis beschäftigt sich Wolf-Dieter Roth mit der Versteigerung von Unternehmensanteilen bei eBay.

Sie ersteigern hier: Einen 1-prozentigen Anteil an der Firma EUROOGG Ltd. (Sitz in London), die der Inhaber der deutschen Wortmarke ogg sowie der Domains ogg.info und ogg.in ist.

Auf Basis der Marke sollen Lizenzen an die derzeit 500.000 Nutzer der Marke vergeben werden. Prognostizierter Ertrag für Investoren im ersten Jahr 75% des eingelegten Kapitals.

Unberücksichtigt sind hierbei Einnahmen aus Abmahngebühren.

Derzeit ist die Versteigerung nicht mehr aktiv.

OGG ist laut Wikipedia:

…ein Patent- und Copyright-freies, vollständig offengelegtes Multimedia-Format, welches für effiziente Streaming-Anwendungen und Datenspeicherung als Open Source entworfen wurde. Ogg wird fälschlicherweise oft mit dem Vorbis-Audio-Codec verwechselt, bzw. beide werden als eine Einheit gesehen. Dabei stellt Ogg lediglich einen Container für andere Codecs (Vorbis, FLAC u. a.) bereit, welche darin eingebettet werden.

Wann die ersten Informationen über entsprechende Abmahnungen publik werden, müssen wir abwarten. Bei der Vorgeschichte wird sich dann aber sicherlich schnell Widerstand regen.

EuGH zur Prägetheorie des BGH

domainblog und muepe informieren über die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Medion ./. Thomson Life (C-120/04).

Bezüglich der in Deutschland gefestigten Prägetheorie des BGH sollte man beachten, dass der EuGH explizit auf Marken abstellt, die aus einer Unternehmensbezeichnung und einer kennzeichnungskräftigen Marke bestehen.

Leitsatz:
Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass bei identischen Waren oder Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr für das Publikum bestehen kann, wenn das streitige Zeichen durch die Aneinanderreihung der Unternehmensbezeichnung eines Dritten zum einen und einer normal kennzeichnungskräftigen eingetragenen Marke zum anderen gebildet wird und letztere in dem zusammengesetzten Zeichen, ohne allein seinen Gesamteindruck zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält.

Farbmarken und Pantone

Mit dem US-Unternehmen Pantone und der Bedeutung von Farbmarken setzt sich die WELT heute auseinander.

Immer mehr Konzerne entdecken den Geld- und Markenwert einer weltweit einheitlichen “Corporate Color”. Daher wird die Beratung für Farbmarken neben dem Farbfächer ein immer wichtigeres Thema für das Familienunternehmen. Richard Herbert, Sohn von Lawrence und Leiter des laufenden Geschäftes, und seine rund 170 Mitarbeiter geben dann Antworten auf Fragen wie: Welche Farbe paßt zum Unternehmen? Welche Farbe hat den größten Werbe- und Wiedererkennungswert?