Dreifacher Erfolg für Metro

Drei erfolgreich abgeschlossene Widerspruchsverfahren hat die Metro AG in Kalenderwoche 46 zu verzeichnen. Das Deutsche Patent- und Markenamt veröffentlichte die vollständige Löschung der nachfolgenden Marken aus dem Markenregister.
Widerspruch war jeweils seitens der Metro AG erhoben worden.

395 34 131
METRO REFLEXTION

395 34 162
METRO CLEAR

395 34 169
METRO HLI

DPMA zum Thema Einzelhandelsdienstleistungen in Klasse 35

Das Deutsche Patent- und Markenamt informiert zur neuen Rechtslage bei Einzelhandelsdienstleistungen gem. Urteil des EuGH vom 7. Juli 2005 C-418/02 (“Praktiker”).
Auf Basis des Urteils ergeben sich einige Veränderungen bezüglich akzeptierter Formulierungen bei Markenanmeldungen in der Klasse 35.

Was ist jetzt zulässig?

Neben der vom EuGH ausdrücklich entschiedenen Formulierung wird das Deutsche Patent- und Markenamt im Vorgriff auf die am 1. Januar 2007 in Kraft tretende 9. Ausgabe der Klassifikation von Nizza eine Reihe weiterer Dienstleistungsbezeichnungen zulassen, die sachlich gleichgelagert sind und nicht anders behandelt werden können als die Einzelhandelsdienstleistungen. Dazu gehören etwa

– Großhandelsdienstleistungen mit …
– Einzelhandelsdienstleistungen für den Versandhandel mit …
– Dienstleistungen des Einzel-/Großhandels über das Internet mit …
– Einzelhandelsdienstleistungen mittels Teleshopping-Sendungen mit …

Was ist nach wie vor nicht zulässig?

Alle Beteiligte in dem Verfahren vor dem EuGH sind davon ausgegangen, dass der reine “Verkauf” keine Dienstleistung darstellt, sondern mit der Warenmarke umfasst ist. Für Formulierungen wie “Verkauf”, “Vertrieb”, “Handel” kann daher nach wie vor keine Dienstleistungsmarke in Klasse 35 erlangt werden. Auch ist deutlich zu machen, dass Dienstleistungen für Dritte erbracht werden, deshalb sind Formulierungen wie “Betrieb eines Verkaufsgeschäfts…”, “Betreiben eines Versandhandels…” nicht zulässig.

Nizzaklassen 43 – 45

Weil ich grade mal wieder lange danach gesucht hab:

Die Nizzaklassen 43, 44 und 45 wurden am 01. Januar 2002 eingeführt.
Bis zum 31.12.2001 waren die Dienstleistungen der entsprechenden klassen der Klasse 42 zugeordnet.

Eine Umklassifizierung der bestehenden Marken wurde von seiten des Amtes nicht vorgenommen. Eine Umklassifizierung konnte aber vom Markeninhaber beantragt werden.

Interessant wird es wenn die zur Verlängerung anstehen und plötzlich zwei bis drei Klassen mehr berechnet werden. Das kann bei den üppigen Verlängerungsgebühren des DPMA durchaus teuer werden. Die Verlängerungsgebühr je Klasse beträgt ab der vierten Klasse 260.- EUR.

“Jugend denkt Zukunft” im DPMA

Das Deutsche Patent- und Markenamt informiert über das seine Teilnahme an der bundesweiten Initiative “Jugend denkt Zukunft”

26 Schülerinnen und Schüler des Münchner Privatgymnasiums Dr. Florian Überreiter unternahmen in der vergangenen Woche zusammen mit dem Deutschen Patent- und Markenamt eine Reise in die Zukunft. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 entwickelten Ideen für die Welt des Jahres 2020.

Die Zeitreise im Deutschen Patent- und Markenamt stand unter dem Motto: „Wissen als Rohstoff des 21. Jahrhunderts – gewerbliche Schutzrechte wichtiger denn je“. Während der Woche beschäftigten sich die Jugendlichen z.B. mit Trends zum Thema „Geistiges Eigentum“: So spielen Patente und Marken im Wirtschaftsleben eine immer größere Rolle. Die Zahl der Patentanmeldungen ist in den letzten 10 Jahren erheblich gestiegen. Die weltweiten Lizenzeinnahmen werden von 10 Mrd. US-Dollar im Jahr 1990 auf schätzungsweise 350-400 Mrd. US-Dollar im Jahr 2010 anwachsen. Gewerbliche Schutzrechte werden so im 21. Jahrhundert zu einer eigenen Währung.