Marke Deutschland 2006 – LG HH entscheidet pro FIFA

Über die mündliche Verhandlung um die Marke Deutschland 2006 hatte Markenbusiness berichtet. Jetzt ist nach Informationen von RP Online das Urteil ergangen.

Nach einem Urteil des Hamburger Landgerichts darf die Firma Ferrero nicht mit der Marke “Deutschland 2006” auf ihren Produkten werben. Geklagt hatte der Fußball-Weltverband FIFA, der auf Markenschutz pochte.

Dann befasst wohl demnächst das OLG mit diesen Marken.

golf.eu

Begehrt ist die Domain golf.eu. Der Name ist einerseits generisch aber auch als Marke bekannt.
Derzeit liegen 73 Anmeldungen für die Domain vor.

Auf Basis einer BeNeLux Marke wird der erste Platz der Anmelderliste belegt von:

Germain Vankwikenborne
Inter Spare Parts nv
Belgien

Die Volkswagen AG folgt erst auf Platz 18. Da müssen noch einige Markenrecht der Prüfung nicht standhalten bis die Wolfsburger zu Zuge kommen.

BGH zur Markenbenutzung

MarkenG § 26 Abs. 1

Der Umstand allein, dass die Marke lediglich auf einer ganz geringen Anzahl
von Waren – hier: zehn jährlich bzw. monatlich erscheinenden Druckschriften –
angebracht wird, lässt dann nicht auf eine Scheinbenutzung schließen, wenn es
für die Waren nur einen sehr speziellen Abnehmerkreis gibt.

Der Umstand, dass die mit der Marke gekennzeichnete Ware unentgeltlich abgegeben
wird, steht der Annahme einer rechtlich relevanten Benutzung der
Marke nur dann entgegen, wenn die Abgabe keinen Bezug zu einer geschäftlichen
Tätigkeit aufweist.

Zum Urteil

Danke an Ralf für den Link