Telekom gewinnt Domains

Die Domains t-mobele.com, t-mobila.com und t-mobili.com sind mit den T-Mobile Marken der Deutschen Telekom AG verwechslungsfähig. Dies ist einer der Gründe warum das Schiedsgericht der WIPO die Übertragung der Domains auf die Deutsche Telekom AG anordnete.
Der australische Domaininhaber konnte auch mangels Stellungnahme die Vorwürfe der Telekom nicht entkräften.

(Fall Nr.: D2005-1023)
Deutsche Telekom AG v. Tyson Rukash / Jonson

Hoover vs Unasi

Vor dem Schiedsgericht des NAF hat sich der Haushaltgerätehersteller The Hoover Company gegen den bekannten Domaingrabber Unasi inc. aus Panama durchgesetzt.

Die Domains hoovervaccum.com und hooverz.com wurden vom Schiedsgericht als ähnlich und verwechslungsfähig mit der HOOVER Marke der Klägerin erachtet.
Von der Unasi Inc. gab es im Verfahren keinerlei Stellungnahme.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domains an.

(Fall Nr.: FA0510000579810)
The Hoover Company v. Unasi Inc.

Startschuss .EU: um 11:00 gehts los!

Der Countdown läuft – heute ist es soweit: .EU ist da!
Um 11:00 Uhr beginnt die erste Phase der sogenannten Sunrise-Periode, in der Markeninhaber und öffentliche Einrichtungen ihre Domains bevorzugt registrieren können.

Das domainblog beziffert die Schätzung zum Registrierungsaufkommen in der ersten Sunrise Periode mit 50.000 bis 60.000 Anmeldungen.

Richtig interessant wird es allerdings erst, wenn die ersten Whois-Daten zur Verfügung stehen.