Die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH aus Meißen hat die Wort-/Bildmarke Schwerter Bowl (Registernummer: 300 33 223) übernommen.

markenrechtliches Sammelsurium
Die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH aus Meißen hat die Wort-/Bildmarke Schwerter Bowl (Registernummer: 300 33 223) übernommen.

Markenbusiness berichtet zum Streit um den „Krümmenwiler Försterkäse“, der sich derzeit mit Plagiatsvorwürfen auseinandersetzen muss.
Fernsehtipp: Donnerstag 09.03.2006 um 20:15
“Feldbusch”, “Westerwelle”, “Gottschalk” – Namen, die ganz Deutschland kennt und nennt. Doch woher stammen sie? Was bedeuten sie? Und sind “Meier”, “Schulze, “Schmidt” möglicherweise nicht genauso interessant? Johannes B. Kerner begibt sich zusammen mit Jürgen Udolph, Professor für Namensforschung, auf Spurensuche.
§ 8 Abs. 2 MarkenG
Leitsatz:
Käseform III
Die äußere Form eines Käseproduktes ist regelmäßig im Sinne des Allgemeininteresses freizuhalten, falls sie nicht ausnahmsweise erheblich von der gängigen Formenvielfalt bei Käse abweicht.
Quelle: Bundespatentgericht
Golem berichtet über die Gerüchte um Googles Planung für einen Online-Speicher namens GDrive.
Markenrechtlich lassen sich diese Pläne nicht bestätigen. Weder beim US Patent- und Trademarke Office, noch beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt läßt sich eine entsprechende Markenanmeldung ermitteln.
Allerdings existieren identische Marken in der Nizzaklasse 07 für Waschmaschinen und Bügeleisen (US Registernummer 76154954) und Maschinen und Motoren (Europäische Gemeinschaftsmarke Registernummer: 1887942).
Die Speedo Holdings B.V. aus London hat vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization die Domains speedotime.com, speedosport.com, speedodata.com, speedofun.com, speedogame.com, speedoplay.com und speedosporting.com erstritten.
Speedo ist insbesondere für seine Schwimmmode bekannt und hat seinen Namen mit verschiedenen auch international registrierten Marken geschützt. Über Internationale Registrierungen bei der WIPO besteht auch markenrechtlicher Schutz in Österreich, dem Heimatland der beklagten Domaininhaberin.