Deutsches Recht bei Markenübertragung

Dr. Bahr informiert über die Entscheidung des OLG München (Urt. v. 12.01.2006 – Az.: 29 U 3736/05) zur Anwendung deutschen Rechts bei der Übertragung deutscher Marken.

“Für die Übertragung einer inländischen Marke oder eines anderen inländischen Kennzeichenrechts im Ausland ist wegen des im Immaterialgüterrecht geltenden Territorialitätsprinzips grundsätzlich deutsches Recht maßgeblich (…).

MENS SANA IN CORPORE DELIRIO

Registernummer: 30238078

Klassen: 41, 39, 45

Dienstleistungen:Stadtrundfahrten; Pferdekutschfahrten, insbesondere Kremserfahrten; Unterhaltung und kulturelle Aktivitäten, Organisation von Vorträgen und geselligen Veranstaltungen; soziale Beratung und soziale Betreuung bezüglich einer kultivierten Trinkkultur und einer gemeinsamen, geselligen Freizeitgestaltung; soziale alternative
Lebensberatung