Abercrombie & Fitch – Abmahnung für eBay Händler

Das Handelsblatt berichtet über die Abmahnungen die eBay Händlern drohen, die Waren der US-Bekleidungsmarke Abercrombie & Fitch verkaufen.

Was den offenbar Ahnungslosen entgangen ist: Mit dem Verkauf der begehrten T-Shirts haben sie sich gründlich im internationalen Markenrecht verheddert. „Solange ein Markenhersteller seine Ware nicht in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum vertreibt, kann er dort den Handel mit seinen Artikeln unterbinden“, erläutert Jörg Dittrich, Rechtsanwalt bei der auf Ebay-Fragen spezialisierten Kanzlei Schlömer & Sperl. Wer sich als Händler den Verkauf solcher Markenartikel nicht direkt beim Hersteller autorisieren lässt, riskiere eine Abmahnung.

FIFA siegt gegen den Los-Versteigerer

Der Kölner Stadt Anzeiger berichtet über den Sieg der FIFA über den Versteigerer der WM-Auslosungs-Loszettel.

Die FIFA berief sich auf ihr Markenrecht, um die Versteigerung der Lose zu unterbinden.

Die FIFA hatte gegen den Magdeburger eine einstweilige Verfügung erwirkt, nach der er die bei der Ziehung der WM-Gruppen in Leipzig verwendeten Lose über das Auktionshaus Ebay nicht weiter verkaufen durfte. Dagegen hatte er Widerspruch eingelegt. Dieser sei jedoch am Donnerstag vom Landgericht in Köln abgeschmettert worden, sagte Blume der Nachrichtenagentur ddp. Damit dürfe er die Lose nicht weiter verkaufen.