Xzibit ist nicht Exhibit

Alvin Joiner, besser bekannt unter seinem Künstlernamen Xzibit, hat vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization die Domain xzibit.com erstritten.

Xzibit ist als Musiker aber auch als Moderator der MTV Serie Pimp MY Ride bekannt, genießt jedoch nicht den Schutz einer registrierten Marke. Gleichwohl konnte er durch seine Bekanntheit eine Benutzungsmarke (common law trademark) für das Kennzeichen Xzibit belegen.

Der Domainbesitzer erklärte XZIBIT sei ein Wortspiel mit der Bezeichnung exhibit, welches er gutwillig für die Ausstellung seiner Arbeiten als Grafikdesigner benutze.

Das Schiedsgericht wies diese Argumentation zurück und ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: D2006-0539)
Alvin Joiner p/k/a Xzibit v. Donald Martin

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MarkenR 07/08 2006

Inhaltsübersicht MarkenR Nr. 7/8 Juli / August 2006

Aufsätze
Kurtz: Beschreibende und täuschende geografische Herkunftsangaben als absolute Eintragungshindernisse
Lehmann: Über die Wirkung von Unternehmenskennzeichen in komplexen Biermarken
Maaßen/Psczolla: Verletzung von Marken- und Namensrechten durch Einrichtung einer catch-all-Funktion
Schrader: Konsequenzen der Markenfähigkeit äußerer Gestaltungsformen
Bugdahl: Risiken und Nebenwirkungen bei Markennamen für Pharmaka

Bücher

Rechtsprechung
EuGH Storck (Form eines Bonbons)
EuGH Storck (Darstellung eines Bonbons)
EuGH SISSI ROSSI
BGH LOTTO m. Anm. Kazemi
BGH Rossi
BGH Seifenspender
BGH Erstattung von Patentanwaltskosten
OLG Nürnberg suess.de
LG Braunschweig m. Anm. Eichelberger Verwendung fremder Zeichen als AdWord
BPatG PORTLAND
BPatG Porträtfoto Marlene Dietrich
BPatG GEORG-SIMON-OHM
BPatG Samtrot/Silber

Entscheidungsanalysen

Quelle: Wolters-Kluwer

Die Post: Wieviel Unterschied macht ein Artikel?

Die Marke DIE POST (Registernummer: 30314185) bleibt im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen. Die Marke genießt mit Priorität vom 17.03.2003 Schutz in der Nizzaklasse 39.

Das DPMA entschied jetzt über einen Löschungsantrag des Bundesverbandes Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK). Gegen des Beschluss des Amtes ist jetzt die Klage beim Bundespatentgericht möglich.

Die Begründung für den nunmehr ergangenen Beschluss sollte man allerdings auch in dem Kontext betrachten, dass das Deutsche Patent- und Markenamt noch zu Beginn diesen Jahres einem Löschungsantrag für die Wortmarke POST stattgegeben hat.
Zur Begründung für den aktuellen Beschluss wurde seitens des DPMA ausgeführt:

Der Name “Die Post” sei mit dem Unternehmen Deutsche Post in der öffentlichen Wahrnehmung eng verknüpft, erläuterte eine Behörden-Sprecherin. Dies rechtfertige einen Markenschutz: “Die Marke bleibt eingetragen.”

Quelle: DIE WELT

Löschungen (35/2006)

Die nachfolgenden Marken wurden nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes gelöscht.
Die Löschungen wurden in der 35. Kalenderwoche veröffentlicht.

396 13 490
YOGHURTGUMS
Nizzaklasse: 30
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

397 05 513

Nizzaklasse: 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

397 35 935
ROMANISCHES CAFE
Nizzaklasse: 16
Verfall (§ 49 MarkenG)

302 21 572
Fränkischer Sommer
Nizzaklasse: 33
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

304 15 500

Nizzaklassen: 35, 36, 38
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA