USPTO: 11. September im US Markenregister

Neben verschiedenen abgelehnten Markenanträgen und diversen sich noch im Anmeldestadium befindlichen Schutzbeanspruchungen gibt es im Markenregister des US Patent & Trademark Office auch einige registrierte Marken mit direktem Bezug zu 11. September 2001.

Registernummer: 2893987
THE SEPTEMBER 11TH FUND
Nizzaklasse: 36
Anmeldetag: 23. Mai 2003

Registernummer:
A TOWER OF STRENGTH SEPTEMBER 11, 2001

Nizzaklasse: 36
Anmeldetag: 29. Oktober 2001

Registernummer: 3047457
FLIGHT 93 “ONE PERSON CAN CHANGE THE WORLD. ONLY GOD CAN SAVE THE WORLD.” SEPTEMBER 11, 2001

Nizzaklasse: 21
Anmeldetag: 04. November 2003

Registernummer:
09 11 01 SEPTEMBER’S MISSION

Nizzaklassen: 35, 36, 41
Anmeldetag: 02. April 2002

Registernummer: 2967528
FAMILIES OF SEPTEMBER 11
Nizzaklasse: 42
Anmeldetag: 15. November 2001

Quelle: USPTO

Belgien verstärkt den Kampf gegen Markenpiraterie

Die belgische Regierung will den Kampf gegen Markenpiraterie deshalb weiter verstärken. Der Staatssekretär für die Modernisierung der Finanzen und die Bekämpfung der Steuerhinterziehung Hervé Jamar kündigte jetzt konkrete Schritte an. Drei zentrale Maßnahmen werden dabei im Mittelpunkt stehen: Die Kontrolle durch den Zoll soll intensiviert und die Kompetenzen der Behörde bei Kontrollen an der belgischen Innen-, wie auch an den EU-Außengrenzen durch eine neue Rechtssprechung erweitert werden. Ebenfalls angekündigt wurde eine groß angelegte Aufklärungskampagne.

Quelle: Markenbusiness

11. September 2001 – Markenschutz abgelehnt

30156732

Datum Verfahrensstand: 05.02.2004
Markentext: 11. September 2001
Markenform: Wortmarke
Leitklasse: 41
Klassen: 03; 09; 16; 25; 41
Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand):
Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; Seifen; Parfümerien, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel; Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Medien, insbesondere Fernsehen (Fernsehserien, Fernsehfilm, Fernsehspiel, Formate), Kinofilm, Online-Dienste, Internet und Multimedia-Anwendungen (z. B. CD-Rom), Hörfunk und Druckerzeugnisse, Bild-Ton und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Tonträger, Hörfunk, Fernsehen und Film

Anmeldetag: 25.09.2001

Nicht-Schutzgrund: Verstoß gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten (§ 8 Abs. 2 Nr. 5)
Nichtschutz Begründung: beschreibende Inhalts- und Gegenstandsangabe der Waren und Dienstleistungen; DAtumsangabe als weltweit bekannter Tag der Terroranschläge gegen die USA und Werte der zivilisierten Welt und damit Verstoß gegen guten Sitten

Zurückweisung Beschluss Erstprüfer 2
Letzter Verfahrensstand: Eintragung nicht möglich

Quelle: DPMA