Die aktuelle Ausgabe 11/2006 des Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, herausgegeben vom Deutschen Patent- und Markenamt ist erschienen.
Die Zeitschrift ist in einzelnen Kapiteln im PDF-Format abrufbar.
markenrechtliches Sammelsurium
Die aktuelle Ausgabe 11/2006 des Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, herausgegeben vom Deutschen Patent- und Markenamt ist erschienen.
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Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
1 139 482
OPTI
Nizzaklasse: 10
Verfall (§ 49 MarkenG)
300 52 876
Caren Pfleger Signature
Nizzaklasse: 14
Verfall (§ 49 MarkenG)
301 11 536

Nizzaklassen: 09, 18, 24, 25
Verfall (§ 49 MarkenG)
305 40 071
FIMONIT
Nizzaklassen: 01, 17, 19
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
305 40 073
frieBOfast
Nizzaklassen: 01, 17, 19
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
305 40 074
frieFOOD
Nizzaklassen: 01, 05, 31
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
305 52 747
die denker
Nizzaklasse: 35
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
Quelle: DPMA
Einen Vorbericht zum Berufungsverfahren vor dem OLG Dresden im Markenstreit um das Ampelmännchen bringt der Tagesspiegel.
„Zur neuen Rechtsprechung im nationalen Markenrecht“
spricht Frau Marianne Grabrucker, Vorsitzende Richterin am Bundespatentgericht, am Montag, dem 27. November 2006, 18.00 Uhr in den Räumen der Patriotischen Gesellschaft.
Patriotische Gesellschaft (Reimarus-Saal)
Trostbrücke 6
20457 Hamburg
Quelle: GRUR
Im Portfolio von insgesamt 27 Marken ist eine der ältesten Registermarken aus dem Bestand des Deutschen Patent- und Markenamtes auf einen neuen Inhaber übertragen worden.
Die Wort-/Bildmarke Fabrikzeichen. (Registernummer: 395) genießt mit Anmeldedatum 01.10.1894 Schutz in der Nizzaklasse 34 für die Waren Schnupftabak, Kautabak und Zigarren.

Neuer Markeninhaber ist die Gebrüder Bernard AG aus Sinzing.
Die Übertragung der Marken wurde vom DPMA in der 46. Kalenderwoche veröffentlicht.
Quelle: DPMA
Über den aktuellen Stand im Schweizer Raclette-Streit informiert Markenbusiness.
Darf der Name „Raclette“ nur im Wallis oder auch in anderen Regionen für den speziellen Schmelzkäse verwendet werden? Um die Frage, ob der Raclette-Käse als Ursprungsbezeichnung (AOC) geschützt werden kann, streiten sich der Walliser Milchverband und Schweizer Käsehersteller schon eine ganze Weile. Die Auseinandersetzung ging bis vor das Bundesgericht, das das Verfahren auf Wunsch des Walliser Milchverbandes jetzt jedoch bis Ende Januar 2007 aussetzte.