Löschungen nach Widerspruch (41/2006)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

399 37 242

Nizzaklassen: 09, 25, 38, 41

300 47 748

Nizzaklassen: 35, 37, 38, 41, 42

303 29 585

Nizzaklassen: 05, 29, 30

304 39 493

Nizzaklasse: 32

305 27 298

Nizzaklasse: 33

Quelle: DPMA

China: Streit um Playboy Bunny

68.000 US Dollar fordert Playboy von drei chinesischen Unternehmen für die widerrechtliche Benutzung des bekannten Bunny Logos.
Playboy wirft den Unternehmen die Verletzung seiner Markenrechte vor und fordert einen entsprechenden Schadenersatz.

Quelle: BBC

Via: Trademark Blog

Im deutschen Markenregister finden sich zum Beispiel diese Bildmarken der Playboy Enterprises International, Inc.:

Registernummer: 993228

Registernummer: 992221

Quelle: DPMA

Streit um die drei ???

Die Tageszeitung DIE WELT berichtet über den “Lizenzstreit um die drei ???“.

Die Hörspielreihe des Hamburger Hörspiele-Label Europa wird umbenannt.

Heute veröffentlicht der Widerpart im Lizenzstreit, der Franckh-Kosmos Verlag, per Pressemitteilung seine Stellungnahme zum dpa-Bericht.

Entgegen der Meldung ist nicht entschieden, dass die beliebten “Die drei ???” auf ihre Visitenkarte mit den ??? verzichten müssen, denn KOSMOS hat durchaus das Recht, die Serie auch in Zukunft im Original fortzusetzen. Schließlich können das jahrzehntelange
Engagement eines mittelständischen Verlagshauses und die Erfolge dieser beliebten Buchreihe nicht handstreichartig von einem multinationalen Konzern für seine Zwecke vereinnahmt werden. Das wird auf dem Rechtsweg geklärt werden.

Wartburg Marke gelöscht

Die Wort-/Bildmarke Wartburg (Registernummer: 30574177) ist vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden.

Die Marke genoß mit Priorität vom 12.12.2005 Schutz in der Nizzaklasse 28 für Modellspielwaren.

In der 33. Kalenderwoche erfolgte die Veröffentlichung des gegen die Marke erhobenen Widerspruches. In der 41. Kalenderwoche erfolgte jetzt die Löschung der Marke.

Quelle: DPMA

USA: Wurst und Käse

Einen schmackhaften Markenfall aus den USA schildert das German American Law Journal.

Wer als Markeninhaber Waren des Markendiebs im eigenen Laden und Katalog verkauft und 25 Jahre lang nicht gegen die abgekupferte Marke vorgeht, darf sich nicht beklagen, wenn das Billigkeitsrecht, Equity, die Verfolgung der eigenen Rechte gegen den Markendieb unbillig nennt, entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks am 11. Oktober 2006 in Sachen Tillamook Country Smoker, Inc. v. Tillamook County Creamery Association, Az. 04-35843.