Löschung nach Widerspruch II (47/2006)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

303 43 168
CONTINENTAL
Nizzaklasse: 35

303 53 668
KIKINI (K I K I N I)
Nizzaklassen: 03, 05, 29, 30

303 53 769
STEINER BOSS
Nizzaklasse: 09

303 55 184
Aminomax
Nizzaklasse: 05, 44

304 37 135
EKSTASE
Nizzaklasse: 03

305 38 843
El Signo de Chile
Nizzaklasse: 33

Quelle: DPMA

schwerin.eu: Wer zuerst kommt…

Vor dem Schiedsgericht des Prager Arbitration Center bemühte sich die Stadtverwaltung Schwerin um die Übertragung der Domain schwerin.eu.

Die Domain war in der Sunrise Periode 2 von Herrn Dietrich Graf von Schwerin beantragt worden. An zweiter Stelle der Registrierungsliste rangierte die Stadt Schwerin, die ihren Antrag ca. fünf Wochen nach dem Domaininhaber stellte.

Nach Prüfung der erforderlichen Nachweise teilte die EURid die Domain dem Antragsteller Dietrich Graf von Schwerin zu.

Im Rahmen des ADR Verfahrens reichte die Stadtverwaltung ihre Anträge und Begründungen nicht in der erforderlichen Verfahrenssprache Englisch ein.

Das Schiedsgericht nahm die Stellungnahmen der Stadtverwaltung aus diesem Grund nicht zur Kenntnis und konnte auch auf Basis der englischsprachigen Stellungnahme der EURid keinen Verstoss gegen die Registrierungsbestimmungen feststellen.

Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.

(Fall Nr.: 02466)
Stadtverwaltung Schwerin Hauptverwaltung vs. EURid

Styropor – BASF gewinnt Domain

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat die BASF AG aus Ludwigshafen die Domain styropor.com erstritten.

STYROPOR ist seit nahezu 50 Jahren eine eingetragene Marke der BASF. Im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes findet sich die Wortmarke STYROPOR mit Priorität vom 05.11.1958 unter der Registernummer 741179.
Die Marke beansprucht Schutz in den Klassen 01, 08, 12, 13, 16, 17, 19, 23, 29, 30, 32, 33 und 34.

Der koreanische Domaininhaber gab im Verfahren keine Stellungnahme ab. Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: D2006-1058)
BASF Aktiengesellschaf v. Geunhee Yun