Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der siebten Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
395 52 629

Nizzaklassen: 09, 16, 35, 36, 37, 38, 42
399 19 998

Nizzaklassen: 11, 17, 19
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der siebten Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
395 52 629

Nizzaklassen: 09, 16, 35, 36, 37, 38, 42
399 19 998

Nizzaklassen: 11, 17, 19
Quelle: DPMA
Nach einem Bericht von Golem bemüht sich der Suchmaschinenbetreiber Google derzeit die polnische Domain gmail.pl zu bekommen.
Eine Vereinigung junger polnischer Schriftsteller soll die Domain www.gmail.pl an Google abgeben. Der Suchmaschinengigant hat die polnische IT- und Telekommunikationsbehörde zu einem entsprechenden Schritt aufgefordert.
Die Argumentation, dass der Name Gmail international mit Google in Verbindung gebracht werde, ist allerdings wohl nicht umfassend haltbar.
In Deutschland und in Großbritannien kann Google die Marke nicht nutzen und hat den Service umbenannt.
Auch das HABM hat sich nach einer aktuellen Pressemitteilung im Widerspruchsverfahren gegen Google entschieden. Gegen diese Entscheidung hat Google am 09.02.2007 allerdings Beschwerde eingelegt.
Am 13.02.2007 erfolgte dann Googles Anmeldung der nachfolgenden Wort-/Bildmarke (Registernummer: 005685136) beim HABM.

Quelle: HABM
Beansprucht wird der Schutz in den Nizzaklassen 09, 38 und 42.
Gemeinsam mit der Adidas (Ireland) Limited hat die Adidas AG aus Herzogenaurach vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO die Domain adidas.ie eingeklagt.
Die Adidas AG stützte die Klage auf diverse in Irland registrierte Marken für das Kennzeichen ADIDAS.
Die umfangreiche Verteidigung der Domaininhaber war nicht von Erfolg gekrönt. Das Schiedsgericht sah die notwendigen Kriterien für eine Domainübertragung erfüllt und ordnete die Übertragung auf die Adidas AG an.
(Fall Nr.: DIE2006-0004)
Adidas AG and Adidas (Ireland) Limited v. Gabor Varga and Jozsef Petho
Die Saltkrakan AB aus Lidingö in Schweden hat die Wortmarke Pippi Langstrumpf (Registernummer: 301 62 491) übernommen.
Die Marke beansprucht mit Priorität vom 19.11.2001 Schutz in der Nizzaklasse 42 für Beherbergung von Gästen.
Die Saltkrakan AB, Verwalterin der Urheberrechte der schwedischen Schriftstellerin Astrid Lindgren, übernahm die Marke von der Verlag Friedrich Oetinger GmbH.
Die Übertragung der Markenrechte wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der sechsten Kalenderwoche veröffentlicht.
Quelle: DPMA
39955990

Nizzaklassen: 16, 35, 41
Inhaber: Festkomitee des Kölner Karnevals von 1823 e V
30078047

RMD Rosen-Montags-Divertissementchen
Nizzaklasse: 41
Inhaber: Rosen-Montags-Divertissementchen von 1861 e V , Köln
Quelle: DPMA