Löschungen nach Widerspruch (19/2007)

Die nachfolgenden Marken wurden nach Abschluss des Widerspruchverfahren vom Deutschen Patent- und Markenamt vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

398 28 870
CX
Nizzaklasse: 34

300 56 983
EUROSTAR
Nizzaklasse: 30

301 26 201
Rtlii
Nizzaklassen: 28, 35, 41

301 64 108
DUO-INVEST
Nizzaklasse: 36

303 21 160

Nizzaklassen: 35, 41, 43

Quelle: DPMA

Die markenrechtliche Erschöpfung

In der Reihe Markenbusiness klärt auf widmet man sich heute dem Thema Erschöpfung:

Der Rechtsgedanke ist einer der praktisch bedeutsamsten im Markenrecht, doch immer wieder sorgt er für Irrtümer und Verwirrung: Die Erschöpfung. Produkte, die einmal mit Zustimmung des Schutzrechtsinhabers in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterverbreitet werden. Der Inhaber eines Schutzrechts kann also dem Handel den weiteren Vertrieb der Ware nicht untersagen. Für das Markenrecht ist dieser Grundsatz in § 24 MarkenG geregelt.