BPatG: Variabler Strichcode

29 W (pat) 184/04

Leitsatz:

Variabler Strichcode

1. Mit dem als Kombinationsmarke angemeldeten Zeichen eines „Strichcodes auf Buchrücken“ für „Bücher; Dienstleistungen eines Verlages; Druckarbeiten“ wird das Regelwerk der Striche des EAN-13-Barcodes, die Europäische Artikelnummer, als solche beansprucht.

2. Es handelt sich dabei um eine sog. variable Marke, die sich aus einem zugrunde-liegenden Regelwerk und System ableitet in Verbindung mit einer bestimmten Position auf der beanspruchten Ware, und im Sinne von §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 MarkenG grafisch nicht darstellbar ist.

3. Der Gegenstand der Anmeldung bezieht sich auf eine Vielzahl unbestimmter Erscheinungsformen und ist daher selbst unbestimmt (EuGH C-321/03 vom 25. Januar 2007 -Rn. 31 ff. – Dyson).

Quelle: Bundespatentgericht

Die Schweiz ratifiziert den Markenrechtsvertrag von Singapur

Die Schweiz hat heute in Genf der Weltorganisation für geistiges Eigentum die Urkunde zur Ratifikation des Markenrechtsvertrags von Singapur überreicht. Nach Singapur als Gastgeber der Diplomatischen Konferenz vom März 2006 ist die Schweiz das zweite Land, das den Vertrag ratifiziert. Dieser ermöglicht Schweizer Hinterlegern leichteren Zugang zum Markenschutz vor ausländischen Markenämtern. Damit können die Kosten für den internationalen Markenschutz gesenkt werden.

Quelle: IGE

Herzsprung kriegt Herzsprung

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Übertragung der Wortmarke Herzsprung (Registernummer: 397 30 674) veröffentlicht.

Die Marke genießt mit Priorität vom 02.07.1997 Schutz für Parfüm, Eau de Toilette, Rasierwasser, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege und Haarwasser.

Neue Markeninhaberin ist die Schauspielerin Hannah Rebecca Herzsprung.

Quelle: DPMA