Xerox – Neues Corporate Design
Türkei und Zypern im “Honigstreit”
Wenn ein süßer Name nicht hält, was er verspricht, ist die bittere Enttäuschung meist nicht weit. Nun gibt es Ärger, weil die EU den „Türkischen Honig“, im Original „Lokum“ oder „Loukoumi“ genannt, als Markenzeichen registrieren konnte. Nicht allerdings für Konditoreiwaren aus der Türkei, sondern für Süßes aus Zypern. Die Inselbewohner waren schlicht schneller als ihre Nachbarn und holten sich jetzt das erste Originalsiegel.
Quelle: Markenbusiness
Löschungen nach Widerspruch (01/2008)
Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
395 36 109
FOCUS
Nizzaklasse: 12
302 52 822
Cosmopolitan
Nizzaklasse: 20
304 00 397
MARCOBELLO
Nizzaklasse: 30
304 67 453

Nizzaklassen: 35, 36, 39
304 67 850
Algenin Top
Nizzaklassen: 01, 05
305 64 556
Mandala
Nizzaklassen: 05, 30, 32
305 72 793

Nizzaklassen: 09, 16, 25, 28, 41
306 02 775
Bellucino
Nizzaklassen: 29, 30
306 14 602
Burgental
Nizzaklasse: 32
306 26 128
alexG
Nizzaklassen: 18, 25
Quelle: DPMA
LG München: Pumuckl muss kein Single bleiben
Hurra, hurra, der Pumuckl darf endlich ran! Dank des Münchner Landgerichts kann nun auch der rothaarige Kobold eine Beziehung führen und mit Pumuckletten rumklabautern. Seine Schöpferin Ellis Kaut unterlag vor Gericht und ist empört. Dabei ist Pumuckl ein Engel, verglichen mit anderen Idolen unserer Kindheit.
Quelle: FTD
6. Kölner Symposium zum Marken- und Wettbewerbsrecht
Termin: 28.02.2008 – 29.02.2008
Zeit: 09.00-17.45
Ort: Köln
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer, Universität Konstanz, Konstanz ; RiBGH a.D. Prof. Dr. Otto Teplitzky, Köln
Zum Prospekt (PDF)
WIPO: Dolce & Gabbana erfolgreich
Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO haben die Gado S.à.r.l aus Luxemburg und die italienische Dolce & Gabbana S.r.l gemeinschaftlich die Domains degdolceegabbana.com, degdolceegabbana.net, degdolceegabbana.org, degdolceegabbana.info, degdolceegabbana.biz und dolceegabbana.biz erstritten.
Die klageführenden Unternehmen konnten zahlreiche Markenrechte für die bekannte Modemarke belegen.
Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domains an.
(Fall Nr.: D2007-1564)
Gado S.à.r.l e Dolce & Gabbana S.r.l, c. Antares S.p.a