Schweiz: Senkung der amtlichen Gebühren

Der Marken- und Patentschutz in der Schweiz wird günstiger und die Kosten für europäische Patente sinken. Der Bundesrat hat entsprechende Erlasse und Übereinkommen in Kraft gesetzt.

Gemäss der neuen Gebührenordnung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) muss daher ab dem 1. Juli für den Schutz einer Marke in der Schweiz, der um zehn Jahre verlängert wird, nur noch 550 Franken statt wie bisher 700 Franken bezahlt werden.

Quelle: SF.tv

Löschungen (11/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

301 01 181
BANKSTER
Nizzaklassen: 03, 09, 16, 25, 28
Verfall (§ 49 MarkenG)

301 14 506

Nizzaklasse: 12
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

301 14 507

Nizzaklasse: 12
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

305 30 150
N.M.I.C. Not Made in China
Nizzaklassen: 25, 28
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

305 67 524
BROTHAUS
Nizzaklassen: 30, 35, 43
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

WIPO: Erfolg für Basketball-Star

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat die Ain-Jeem, Inc. aus Long Beach die Domain kareemabduljabbar.com erstritten.

Kareem Abdul-Jabbar gilt als einer der besten und erfolgreichsten Basketballer aller Zeiten.

Sein Name ist bereits seit 1991 als Marke beim US Patent & Trademark Office registriert. Die geschäftlichen Belange von Kareem Abdul-Jabbar werden von der Ain-Jeem, Inc. wahrgenommen.

In dem Schiedsverfahren konnte jetzt die Übertragung der bereits 1999 registrierten Domain erreicht werden.

(Fall Nr.: D2007-1841)
Ain-Jeem, Inc. v. Barto Enterprises, Inc., Philip Barto