Löschungsanträge (13/2008)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 13. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

397 60 953
Nixie Z
Nizzaklassen: 09, 35, 36, 38, 41, 42

398 04 767
KVH
Nizzaklasse: 19

301 51 442

Nizzaklassen: 35, 42

303 01 117
Glühbier
Nizzaklasse: 32

305 10 777
Volkssofa
Nizzaklassen: 10, 20, 24

306 67 777
Alraune
Nizzaklassen: 14, 25

307 16 602

Nizzaklassen: 10, 16, 35, 40, 41, 42, 44

307 18 583
EUROLUB
Nizzaklassen: 01, 04, 05

Quelle: DPMA

Wodka für 5,6 Mrd. Euro – Absolut geht nach Frankreich

Der Modewodka Absolut wird französisch: Die Spirituosengruppe Pernod Ricard kauft den schwedischen Konkurrenten Vin och Sprit (V&S) für rund 5,6 Milliarden Euro, wie Schwedens Regierung mitteilte. Zu V&S gehört neben mehreren anderen bekannten Marken auch Absolut. Pernod Ricard, das vor allem für seinen Anis-Schnaps bekannt ist, stach damit drei Mitbewerber aus. Der französische Konzern wolle V&S mit seiner bekannten Wodkamarke als eigenständiges Unternehmen in Schweden fortführen. Absolut-Wodka ist heute der Weltmarktführer unter den gehobenen Wodkamarken.

Quelle: AFP

Historische Marken gelöscht

Wegen Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) durch die Markeninhaber sind die nachfolgenden noch aus dem 19. Jahrhundert stammenden Marken vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden.

25 787
Segerkegel
Nizzaklasse: 09
Anmeldetag: 20.05.1897

25 865

Nizzaklassen: 06, 08, 16, 19, 20
Anmeldetag: 04.06.1897

26 053
Zéphyr
Nizzaklasse: 03
Anmeldetag: 31.05.1897

26 525

Nizzaklasse: 34
Anmeldetag: 03.07.1897

27 019
Kallodine
Nizzaklasse: 03
Anmeldetag: 06.09.1897

42 165

Nizzaklasse: 21
Anmeldetag: 28.11.1898

Quelle: DPMA

Rechte Modemarke – Streit um norwegische Fahne

Der Geschäftsführer einer Firma aus Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald), die die bei Neonazis beliebte Modemarke Thor Steinar produziert, muss sich demnächst wegen des Verstoßes gegen das Markenrecht vor dem Potsdamer Amtsgericht verantworten. Dem 32-jährigen Uwe M. wird laut Anklageschrift vorgeworfen, seit September vergangenen Jahres über ein entsprechendes Internetportal Kleidungsstücke vertrieben zu haben, die unerlaubt die norwegische Flagge getragen haben sollen. Eine entsprechende Anzeige gegen die Verwendung ihres Hoheitszeichens habe die norwegische Botschaft in Berlin gestellt, sagte Gerichtssprecher Wolfgang Peters.

[…] Nun soll am 21. April um 12.30 Uhr vor dem Amtsgericht in Potsdam gegen ihn prozessiert werden.

Quelle: Morgenpost

DPMA: Eintragung einer geografischen Angabe

Schutzkategorie: g.g.A.
Aktenzeichen: 305 99 000.4
Westfälischer Knochenschinken
Antragstellende Vereinigung/Antragsteller:
Name: Westfälische Schinken- und Wurstspezialitäten e.V.

Der Schutz begründende Zusammenhang zwischen dem Erzeugnis ” Westfälischer Knochenschinken” und seinem geografischen Ursprung ergibt sich insbesondere aus dem besonderen Ansehen, das jener infolge seiner Herkunft genießt (vgl. Art. 2 Abs.1 b) 2. Spiegelstrich der Verordnung). Herkunftsbedingte objektive Produktmerkmale müssen darüber hinaus nicht vorliegen.
Die eingeholten Stellungnahmen belegen deutlich, dass es sich beim Westfälischen Knochenschinken um eine regionale Spezialität handelt, die jedenfalls in Deutschland einen hohen Bekanntheitsgrad und einen guten Ruf hat. Weitere Belege hierfür finden sich in der Literatur (Bailey, Lambert-Ortiz, Radecka, Enzyklopädie der Lebensmittel, 1996, S 202; Der Brockhaus, Kochkunst, 2008, S.580). Westfälischer Schinken wird hier als einer der berühmtesten deutschen Schinken bezeichnet.
Die durch die natürlichen Bedingungen im abgegrenzten geografischen Gebiet geförderte jahrhundertealte Tradition
der Schinkenherstellung in Westfalen und das damit einhergehende besondere Know-how der örtlichen Produzenten
haben dazu beigetragen, dass es sich beim Westfälischen Knochenschinken um ein hochwertiges Erzeugnis mit typischem Geschmack handelt, das weit über Westfalen hinaus als regionale Spezialität bekannt ist und nicht zuletzt wegen seiner engen Verbindung zum Herkunftsgebiet ein hohes Ansehen genießt.

Entgegen der Auffassung des Bundesverbandes der Deutschen Fleischwarenindustrie handelt es sich bei dem vorliegenden Namen nicht um eine Gattungsbezeichnung im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung.
Insoweit ist zunächst insbesondere auf die Situation in den Mitgliedstaaten und in den Verbrauchsgebieten abzustellen.
Für das Ursprungsland Deutschland, in dem wohl auch der eindeutige Schwerpunkt des Verzehrs von Westfälischem Knochenschinken liegt, ist davon auszugehen, dass die betreffende Bezeichnung vom Verbraucher nach wie vor in erster Linie als Herkunftsangabe verstanden wird.

Quelle: DPMA