Marke “Public Viewing”

Die Anbieter von Großbildleinwänden bei Sport- oder anderen Großereignissen dürfen den Begriff «Public Viewing» weiterhin frei verwenden. Die Wortmarke «Public Viewing» sei patentrechtlich nicht schutzfähig, weil sie keine (Anmerkung: Hier ist wohl eher eine gemeint.) konkrete Dienstleistung beschreibe, sagte Markenprüfer Werner Hochmuth vom Deutschen Patent- und Markenamt in München am Montag der dpa. Jedermann dürfe das Wort benutzen.

[…] Ein in Magdeburg ansässiger Unternehmer hatte in der Vorwoche in einem Radiosender berichtet, er habe sich die Markenrechte an dem Begriff gesichert.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

Ob sich da nicht möglicherweise ein Gericht findet, dass die Situation etwas anders einschätzt als der Herr vom DPMA?

Unter der Registernummer 30740862 führt das DPMA die nachfolgende Wort-/Bildmarke:

Klasse 35: Organisation und Veranstaltung von Messen und Ausstellungen zu gewerblichen oder zu Werbezwecken, organisatorische Beratung bei der Durchführung und Veranstaltung von Messen und Ausstellungen; Beratung von Unternehmen in Fragen der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere im Hinblick auf die Bereiche Unternehmenskommunikation; Marketing, Werbedienstleistungen für Video-Großbildsysteme; Vermietung von Werbezeiten in Kommunikationsmedien, nämlich auf Video- und Großbildsystemen; Konzeptionen und Abwicklung von Werbe- und/oder Unterhaltungs-Events in betriebswirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht

Klasse 38: Übertragung (Ausstrahlung) von Großveranstaltungen, insbesondere Sportveranstaltungen mittels Video- und Großbildsystemen; Übertragung (Ausstrahlung) von kulturellen Großveranstaltungen, Konferenzen, Kongressen und Fachtagungen mittels Video- und Großbildsystemen

Klasse 41: Vermietung von Video- und Großbildsystemen für Unterhaltungszwecke; Wiedergabe und Vorführung von aufgezeichneten oder live übertragenen kulturellen, sportlichen, unterhaltenden und bildenden Großveranstaltungen, insbesondere Sportveranstaltungen mittels Video- und Großbildsystemen, sowie von kulturellen Großveranstaltungen, Konferenzen, Kongressen und Fachtagungen mittels Video- und Großbildsystemen

Klasse 42: Konzeptionen und Abwicklung von Werbe- und/oder Unterhaltungs-Events in technischer Hinsicht

Anmeldetag: 22.06.2007
Tag der Eintragung: 30.10.2007

Quelle: DPMA

DPMA: Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe

In der 16. Kalenderwoche wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt der folgende Anträge auf Eintragung einer geografischen Angabe veröffentlicht:

Schutzkategorie: g.g.A.
Aktenzeichen: 306 99 002.4
Hofer Rindfleischwurst
Antragstellende Vereinigung/Antragsteller:
Name: Fleischer-Innung Hof-Wunsiedel

Art des Erzeugnisses:
Klasse 1.2 Fleischerzeugnisse

Quelle: DPMA

BPatG: Umschreibungsverfahren

27 W (pat) 225/05

Leitsätze:

Umschreibungsverfahren

1. Bei der Umschreibung einer Marke auf deren Erwerber im Markenregister handelt es sich um ein förmliches Verwaltungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, das jedenfalls dann, wenn ernstliche Zweifel an Person und Berechtigung des angeblichen Erwerbers bestehen, einer förmlichen Prüfung bedarf.

2. § 96 MarkenG ist auch im Umschreibungsverfahren anzuwenden.

3. Zu den Voraussetzungen für den zulässigen Eintritt des Erwerbers einer Marke in ein anhängiges Widerspruchsverfahren.

4. Liegt ein Verfahrensverstoß seitens der Markenstelle (hier: Verletzung des rechtlichen Gehörs) vor und sind Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung der Markenstelle in der Sache nicht von vornherein auszuschließen, ist die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses der Markenstelle an diese zurückzuverweisen und in aller Regel eine Rückzahlung der Beschwerdegebühr veranlasst.

Quelle: Bundespatentgericht

Löschungsanträge (16/2008)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 16. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

1 180 380
OMEGA
Nizzaklassen: 16, 29, 30, 36, 35, 39, 41, 42

396 44 690
GELBE SEITEN
Nizzaklassen: 09, 16, 41

397 62 049
KlickTel
Nizzaklassen: 09, 38, 42

304 17 305
klickIdent
Nizzaklassen: 09, 38, 42

307 14 417
LINGEN
Nizzaklassen: 09, 16, 28, 35, 41, 42

Quelle: DPMA