DPMA: Eintragung einer geografischen Angabe

Schutzkategorie: g.g.A.
Aktenzeichen: 306 99 011.3
Dresdner Christstollen, Dresdner Stollen, Dresdner Weihnachtsstollen
Antragstellende Vereinigung/Antragsteller:
Name: Schutzverband Dresdner Stollen e.V.

Art des Erzeugnisses:
Klasse 2.4 Feine Backwaren

Nach Überzeugung der Markenabteilung besitzt der Dresdner Stollen national und international ein hohes Ansehen, das auf seinem Ursprung in Dresden beruht (Art. 2 Abs. 1b) der Verordnung).
Die eingeholten Stellungnahmen belegen deutlich, dass es sich beim Dresdner Stollen um eine regionale Spezialität handelt, die weit über Deutschland hinaus einen hohen Bekanntheitsgrad und einen guten Ruf erlangt hat.

Schutzkategorie: g.g.A.
Aktenzeichen: 305 99 006.3
Göttinger Stracke
Antragstellende Vereinigung/Antragsteller:
Name: Schutzgemeinschaft Göttinger Wurstwaren,

Art des Erzeugnisses:
Klasse 1.2 Fleischerzeugnisse

Der Schutz begründende Zusammenhang zwischen dem Erzeugnis ” Göttinger Stracke ” und seinem geografischen Ursprung ergibt sich aus dem besonderen Ansehen, das jenes infolge seiner Herkunft aus Göttingen genießt (vgl. Art. 2 Abs.1 b) 2. Spiegelstrich der Verordnung). Herkunftsbedingte objektive Produktmerkmale müssen darüber hinaus nicht vorliegen.
Die Göttinger Stracke besitzt in der Stadt und in der Region Göttingen einen sehr hohen Bekanntheitsgrad und ist dort beim Verbraucher als regionale Wurstsorte sehr beliebt.

Quelle: DPMA

Markenpiraterie – 7 Mrd. EUR Schaden im deutschen Maschinenbau

Die deutschen Maschinen- und Anlagenbauer haben im vergangenen Jahr verstärkt unter Produkt- und Markenpiraterie gelitten. “Wir schätzen den Schaden auf etwa sieben Milliarden Euro”, sagte der Präsident des Branchenverbands VDMA, Manfred Wittenstein, am Montag zum Auftakt der Hannover Messe. 2006 seien es erst fünf Milliarden Euro gewesen.

Quelle: FTD

Mr. Microsoft Zune

Als er sich 2007 das Logo von Microsofts noch nicht in Europa erhältlichem MP3-Player “Zune” auf den Oberarm tätowieren ließ, dachte die halbe Welt, Steve Smith sei verrückt. Nun hat sie Gewissheit: Der fanatische Zune-Verehrer hat bei Microsoft nachgefragt, ob es in Ordnung geht, wenn er seinen Namen auf “Microsoft Zune” ändert!

Quelle: Krone.at

Achtung: Portable Datengeräte können auch im Freien benutzt werden. Insbesondere MP3-Player kann man auch beim Sport benutzen. Man kann auch ohne MP3-Player im Freien sein und sogar ohne MP3-Player Sport treiben. Sitzen Sie also tunlichst nicht den ganzen Tag und die halbe Nacht vorm Computer – das ist nämlich besser für die Gesundheit und man kommt möglicherweise auch nicht auf derart bescheuerte Ideen.