BGH: Sperrmarke – Wettbewerbsverstoß durch Markenanmeldungen

US-Marke „AKADEMIKS“ verteidigt Markenrechte in Deutschland ohne Markenanmeldung

Immer wieder entfachen Streitigkeiten um Marken und Begriffe, die im Ausland benutzt werden und die sich plötzlich in einem Markenregister wieder finden, großen Streit.

[…] In einem aktuellen Urteil hat sich der Bundesgerichtshofs (BGH) jetzt mit einer solchen Konstellation auseinandergesetzt und festgeschrieben, in welchen Fällen durch eine Markenanmeldung eine gezielte, wettbewerbswidrige Behinderung vorliegen kann (Az: Urteil vom 10. Januar 2008 – Az.: I ZR 38/05). “In der Anmeldung einer im Ausland bereits eingetragenen und für identische oder gleichartige Waren benutzten Marke kann eine wettbewerbswidrige Behinderung u.a. dann liegen, wenn der Anmelder die mit der Eintragung der Marke entstehende Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzen möchte“, heißt es in dem Urteil.

Quelle: Markenbusiness

Sterne am Markenhimmel

Da die Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit des roten Sterns hier im Blog diskutiert wird nachfolgend noch einige Beispiele für Stern-Marken mit Schutz in Deutschland:

Datenbanken:DPMA (DE), HABM (EM Europäische Gemeinschaftsmarken)
Nizzaklasse: 25
Viennaklasse: 010102 (ein Stern)

1. DE00685072

2. DE39858980

3. EM01509165

4. EM02938611

5. EM03241791

Ordnen Sie die Sterne den folgenden Unternehmen zu:
a. NFL Properties
b. Daimler AG
c. Tommy Hilfiger
d. Petit Bateau
e. Montblanc

BPatG: FlowParty/flow

32 W (pat) 18/06

Leitsatz:

FlowParty/flow

Eine Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen kann dadurch begründet werden, dass eine einem Dritten gehörende ältere Marke als Stammbestandteil einer insgesamt prioritätsjüngeren Markenserie verwendet wird (Abweichung von BPatG, Beschl. v. 20.1.1992, 30 W (pat) 212/91). Dies gilt jedenfalls dann, wenn die in die jüngere Markenserie übernommene ältere Marke durch Benutzung (auch) als Firmenkennzeichnung Hinweischarakter auf das Unternehmen des Inhabers der älteren Marke erlangt hat.

Quelle: Bundespatentgericht