LG Köln in Sachen …VZ

Urteil v. 02.05.2008 – Az.: 84 O 33/08 – StudiVZ und SchülerVZ; “VZ” ist kein Allgemeinbegriff für Verzeichnis

Leitsatz:

1. Die Bezeichnung “VZ” ist in Deutschland keineswegs eine Abkürzung für das Wort “Verzeichnis”. So führt der Duden bis in jüngere Auflagen hinein “Vz.” nicht als Abkürzung.

2. Die Marken “StudiVZ” und “SchülerVZ” verfügen bei den angesprochenen Verkehrskreisen, nämlich Studenten und Schülern, über einen hohen Bekanntsheitsgrad.

3. Die Bezeichnung “BewerberVZ” verletzt daher die Markenrechte von “StudiVZ” und “SchülerVZ”.

Quelle: Webhosting und Recht

Löschungsanträge (31/2008)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 31. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

300 10 599

Lizenzklassen: 03, 05, 42

300 20 394
BEAUTY WALKER
Nizzaklasse: 25

301 68 347
Sun for Soul
Lizenzklassen: 03, 05, 42

303 14 026
FruchtVital
Nizzaklassen: 29, 30, 32

306 57 489

Nizzaklassen: 39, 41, 43, 44

307 09 694

Nizzaklassen: 35, 37, 41

Quelle: DPMA

BPatG: DRSB Deutsche Volksbank

33 W (pat) 82/06

Leitsatz:

DRSB Deutsche Volksbank

Seit der Aufgabe der Bindung der Marke an den Geschäftsbetrieb begründen in der Marke enthaltene Angaben, die sich auf den Anmelder oder Markeninhaber beziehen, grundsätzlich keine Schutzhindernisse mehr nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 oder Nr. 9 MarkenG. Derartige Schutzhindernisse müssen sich vielmehr aus der Marke an sich in Bezug auf die angemeldeten oder eingetragenen Waren oder Dienstleistungen ergeben.

Quelle: Bundespatentgericht

Sonntagslinks

Republikaner geben Markenrechts-Beschwerde auf

Marzipan among the latest European GIs

Olympic Cellars and USOC Settle “Olympic” Trademark Dispute

Hmmm…

How many shoe shops and sales make a reputation?

Piktogramme der Olympischen Spiele Peking 2008

Google’s problems with Knol

Hobbit Travel Successfully Asserts Laches Defense Against Tolkien Enterprises’s Trademark Infringement Lawsuit