DPMA: Formulierungsvorschläge zu den Einzelhandelsdienstleistungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seine Amtspraxis bislang noch nicht geändert. Im Hinblick auf mögliche gerichtliche Verfahren – etwa auch Widerspruchsverfahren – wird Anmeldern jedoch empfohlen, die Waren-/Dienstleistungsverzeichnisse im Sinne der Auffassung des Bundespatentgerichts genauer zu spezifizieren.

Je nach der Branche, in der sich der jeweilige Anmelder bewegt, wären etwa folgende Formulierungen möglich (Zutreffendes auswählen!):

“Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich
Drogerie-, Kosmetik- und Haushaltswaren,
Brenn- und Treibstoffe,
Waren des Gesundheitssektors,
Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren,
Bau-, Heimwerker und Gartenartikel,
Hobby- und Bastelbedarf,
Elektro- und Elektronikwaren,
Ton- und Datenträger,
Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör,
Uhren und Schmuckwaren,
Musikinstrumente,
Druckereierzeugnisse,
Papier- und Schreibwaren,
Büroartikel,
Täschner- und Sattlerwaren,
Einrichtungs- und Dekorationswaren,
Bekleidungsartikel,
Schuhe und Textilwaren,
Spielwaren,
Sportwaren,
Lebensmittel und Getränke,
Tabakwaren und sonstige Genussmittel”

Quelle: DPMA

Löschungen nach Widerspruch (32/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

302 52 802

Nizzaklassen: 09, 38, 42

304 66 445
Compact NT
Nizzaklassen: 01, 19

305 35 033
mapvertise
Nizzaklassen: 35, 41, 42

306 08 106
Acticoat
Nizzaklassen: 05, 29, 30

306 56 101
P4D
Nizzaklassen: 35, 41

307 21 033
HACHER
Nizzaklassen: 14, 37

Quelle: DPMA

Abstimmungsergebnis

“Sollte das amtliche Markenregister zu jeder Marke den verantwortlichen Prüfer des DPMA veröffentlichen?” hatte ich die MarkenBlog-Leser im Rahmen einer Abstimmung gefragt.

Die Antwort fiel mit 51% äußerst knapp gegen eine derartige Veröffentlichung aus.

Die aktuelle Abstimmung beschäftigt sich mit der Frage, ob die amtlichen Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes eine angemessene Höhe aufweisen.

HABM: Ferrero vs. FIFA

IPKat berichtet über die Entscheidungen der Beschwerdekammer des HABM bezüglich einiger WM-Marken der FIFA.

The five marks in dispute are not hugely current any more in terms of their commercial value, since they relate to an event which briefly obsessed a large proportion of sports fans. They are

* WORLD CUP 2006 (referring to the football world cup);
* GERMANY 2006 (the event taking place in Germany);
* WM 2006 (WM = Weltmeisterschaft, “World Cup” or World Championship” in German)
* WORLD CUP GERMANY;
* WORLD CUP 2006 GERMANY.

The grounds upon which the registrations were challenged was that the signs in question were descriptive and lacked distinctive character. The Cancellation Division presumably felt confident that this was not so, but the Board of Appeal, annulling all five of its decisions in rulings of 30-odd pages in length, thought otherwise.

Quelle: IPKat

Der Schwarze schnaxlt gerne

Aktenzeichen: 30134367.5
Datum Verfahrensstand: 28.02.2002
Markentext: Der Schwarze schnaxlt gerne
Markenform: Wortmarke
Leitklasse:41
Klassen: 41
Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand):
Klasse 41: musikalische darstellende Livedarbietungen; Musikproduktion auf Ton- und Bildtonträgern; Merchandisingprodukte etc.
Anmeldetag: 04.06.2001
Letzter Verfahrensstand: Eintragung nicht möglich

Hinweis:
Die Akte wurde nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet

Quelle: DPMA

Löschungen (32/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

925 089
MATADOR
Nizzaklasse: 33
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte

954 829
MATADOR
Nizzaklasse: 33
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte

2 030 420
FOCUS /FOKUS
Nizzaklassen: 20, 41
Verfall (§ 49 MarkenG)

399 60 191
TOROS
Nizzaklasse: 42
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

302 13 348
Heide Dachsanierung
Nizzaklasse: 37
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

303 12 175
Hören, was ein Land fühlt
Nizzaklassen: 09, 41
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte

306 29 880
POCKETWEB
Nizzaklassen: 09, 38, 42
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA