Streit um Bordell-Namen

Auch ein Bordell genießt namensrechtlichen Schutz. Das berichtet die Fachzeitschrift «OLG-Report» unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz.

Demnach ist auch ein solches Etablissement ein Unternehmen, das sich gegen die unerlaubte Nutzung seines Namens durch einen Konkurrenten rechtlich wehren kann (Beschluss vom 10.01.2008; Az. 6 W 885/07).

Quelle: Berliner Zeitung

Löschungen (24/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

2 002 387
GAIL-INAX
Nizzaklasse: 19
Verfall (§ 49 MarkenG)

397 16 657
Absacker
Nizzaklasse: 33
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

300 02 125

Nizzaklassen: 29, 32, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

301 21 265

Nizzaklassen: 09, 16, 35, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

302 18 444
Twister
Nizzaklassen: 09, 10, 28
Verfall (§ 49 MarkenG)

306 64 768
Ich ben e kölsch Mädche
Nizzaklassen: 14, 16, 21, 24, 25, 26
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

Official Super Bowl Parties nur mit der NFL

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat die National Football League mit Sitz in New York die Domain officialsuperbowlparties.com erstritten.

Der Super Bowl ist das Finale der US-amerikanischen American-Football-Profiliga National Football League (NFL). Er findet aktuell am ersten Sonntag im Februar statt, ist weltweit eines der größten Einzelsportereignisse und erreicht in den Vereinigten Staaten regelmäßig die höchsten TV-Einschaltquoten des Jahres. Neben dem Interesse am Spiel sorgen diverse Festivitäten für das große Interesse an diesem Sportereignis. Eines der Highlights ist die Halbzeitshow, in der jedes Jahr eine spektakuläre Show geboten wird. Das Spiel und die umrahmenden Festivitäten werden zusammen Super Bowl Sunday genannt. Dieser hat im Laufe der Jahre den Status eines inoffiziellen nationalen Feiertages erreicht.

Quelle: Wikipedia

Die Bezeichnung SUPER BOWL ist seit 1968 beim US Patent and Trademark Office als Marke registriert.

(Fall Nr.: D2008-0605)
National Football League v. Vernard Bonner