Metro-Konzern unterliegt im Streit um die Bezeichnung “METROBUS”
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hat in drei Entscheidungen kennzeichenrechtliche Ansprüche gegen die Verwendung der Bezeichnung “METROBUS” durch die Verkehrsbetriebe in Berlin, Hamburg und München verneint.
Die zur Metro-Unternehmensgruppe gehörige Klägerin ist Inhaberin der Marken “METRO” und “METRORAPID”, die unter anderem für Dienstleistungen im Bereich des Transportwesens und der Veranstaltung von Reisen eingetragen sind. Sie nimmt zudem die Rechte aus dem Unternehmenskennzeichen der Metro AG wahr. Die drei Beklagten betreiben in den Städten Berlin (Berliner Verkehrsbetriebe), Hamburg (Hamburger Verkehrsverbund) und München (Münchner Verkehrsgesellschaft) den öffentlichen Personennahverkehr und verwenden die Bezeichnung “METROBUS” für bestimmte Buslinien, die UBahn-Stationen an das übrige öffentliche Verkehrsnetz anschließen. Sie hatten sich ihrerseits die Bezeichnung “Metrobus” in Verbindung mit einer auf ihr Unternehmen hinweisende Abkürzung (z.B. “BVG Metrobus”, “HVV Metrobus” und “MVG Metrobus”) als Marke eintragen lassen.
Die Klägerin hat die Verwendung der Bezeichnung “METROBUS” durch die Beklagten allein oder zusammen mit den auf die jeweiligen Verkehrsbetriebe hinweisenden Buchstabenkombinationen “BVG”, “HVV” oder “MVG” als eine Verletzung ihrer Markenrechte und des Unternehmenskennzeichen der Metro AG beanstandet.
Der Bundesgerichtshof hat Ansprüche der Klägerin verneint, soweit die Beklagten die Bezeichnung “METROBUS” im Zusammenhang mit Transportdienstleistungen im Bereich des Personennahverkehrs verwenden. Er ist in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen davon ausgegangen, dass zwischen den Zeichen der Klägerin mit dem Bestandteil “METRO” und der Bezeichnung “METROBUS” bei der Verwendung im Bereich des Personennahverkehrs keine kennzeichenrechtliche Verwechslungsgefahr besteht, weil das Publikum die angegriffene Bezeichnung “METROBUS” nicht in die Bestandteile “METRO” und “BUS” aufspaltet und deshalb auch keine gedankliche Verbindung zwischen der Bezeichnung einer Buslinie mit “METROBUS” und der Metro-Unternehmensgruppe herstellt. Aus diesem Grund schieden auch Ansprüche aufgrund des Schutzes von “METRO” als bekannter Marke und als bekanntes Unternehmenskennzeichen gegen die Verwendung von “METROBUS” im Dienstleistungssektor des Personennahverkehrs aus.
Soweit die Beklagten die von ihnen eingetragenen Marken auch für Waren und Dienstleistungen haben registrieren lassen, die sich nicht auf Transportleistungen beziehen, hat der Bundesgerichtshof die zugunsten des Metro-Konzerns ergangenen Entscheidungen teilweise bestätigt oder – soweit gegen den Metro-Konzern entschieden worden war – teilweise aufgehoben und die Verfahren zur weiteren Aufklärung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Urteil vom 5. Februar 2009 I ZR 167/06 – HVV Metrobus
OLG Hamburg – Urteil vom 24. August 2006 3 U 205/04
LG Hamburg – Urteil vom 19. Oktober 2004 312 O 614/04
Urteil vom 5. Februar 2009 I ZR 174/06 – BVG Metrobus
OLG Hamburg – Urteil vom 14. September 2006 3 U 138/05
LG Hamburg – Urteil vom 24. Mai 2005 312 O 296/04
Urteil vom 5. Februar 2009 I ZR 186/06 – MVG Metrobus
OLG Hamburg – Urteil vom 28. September 2006 3 U 72/05
LG Hamburg – Urteil vom 27. Januar 2005 315 O 694/04
Karlsruhe, den 5. Februar 2009
Märklin meldet Insolvenz an
Das deutsche Traditionsunternehmen Märklin ist zahlungsunfähig. Der Modelleisenbahnbauer hat beim Amtsgericht Göppingen Insolvenz angemeldet. Zuvor waren Verhandlungen über neue Kredite gescheitert – die Eigentümer erheben nun Vorwürfe gegen die Banken.
Quelle: Spiegel
Das Unternehmen hält deutlich über 100 Marken.
Das älteste eingetragene Markenrecht für das Kennzeichen Märklin datiert vom 30.05.1919 und wird vom DPMA unter der Registernummer 234294 geführt.
Das älteste Markenzeichen im Besitz des Unternehmens ist die Wort-/Bildmarke

Registernummer 10087 vom 25.02.1895.
Das bekannte Logo

findet sich erstmals am 09.12.1980 unter der Nummer 1025454 im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Quelle: DPMA
Da war doch mal was…
MAN gewinnt Plagiatsstreit in China
Der deutsche Nutzfahrzeugbauer MAN hat in China einen Plagiatsstreit um den Luxus-Reisebus “Starliner” seines Tochterunternehmens Neoplan Bus GmbH gewonnen.
Nach einem mehr als zweijährigen Verfahren gegen Chinas drittgrößten Bushersteller Zonda und dessen Tochterfirma Yancheng-Zhongwei Passenger Bus bekamen die Münchner nun in erster Instanz Recht. Ein Gericht in Peking verurteilte die chinesischen Bushersteller zu Schadenersatzzahlungen von rund 2,3 Millionen Euro.
Quelle: Original ist genial
Der Bericht über die Plagiatsvorwürfe hatte Anfang 2007 einem Blogger aus Berlin eine Klage vor einem chinesischen Gericht eingebracht.
Sie auch:
Chinesische Klageschrift bringt Berliner Blogger in Not Spiegel.de
DE-Mail vs. Dmail – Droht da ein Markenproblem?
Im Zusammenhang mit den DE-Mail Plänen der Bundesrepublik vielleicht ein interessantes Fundstück:

Registernummer: 30031199
Wortmarke: Dmail
Anmeldedatum: 20.04.2000
Nizzaklassen: 07; 09; 12; 38; 39; 42
Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand): Maschinen für die Sortierung, Frankierung, Wägung, Bündelung und Verpackung von Postsendungen, insbesondere Briefen, Päckchen und Paketen; Wäge-, Zähl- und Kontrollinstrumente für die Handhabung von Postsendungen, insbesondere Briefen, Päckchen und Paketen; Fahrzeuge, Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser, insbesondere zur Beförderung von Postsendungen; Bereitstellung von Einrichtungen zur Vermittlung von Waren und Dienstleistungen über elektronische Kommunikationsnetze, wie Internet oder World Wide Web; Transportwesen, insbesondere Postdienstleistungen, Abholung, Lagerung, Sortierung, Frankierung, Wägung, Bündelung, Verpackung und Zustellung von Postsendungen, insbesondere Briefen, Päckchen und Paketen; Kurierdienst; Paketdienst; Vermittlung von Dienstleistungen, insbesondere Vermittlung von Postdienstleistungen, nämlich Abholung, Lagerung, Sortierung, Frankierung, Wägung, Bündelung, Verpackung und Zustellung von Postsendungen, insbesondere Briefen, Päckchen und Paketen
Quelle: DPMA
Interessant ist in diesem Zusammenhang zumindest, dass der Markeninhaber bereits Google in einem Markenstreit um die Marke G-Mail in die Knie zwingen konnte.
DE-Mail
Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf für die neue rechtsverbindliche Online-Kommunikation verabschiedet. Die Pilotphase mit der so genannten De-Mail startet im Sommer in Friedrichshafen. Das Bundesministerium des Innern (BMI) und die Deutsche Telekom testen dort gemeinsam mit weiteren Unternehmen und Anwendern die neue Kommunikationsform, die so einfach werden soll wie E-Mail und so sicher wie die Papierpost. Mit De-Mail soll Deutschland ab 2010 international zu den Vorreitern der vertrauenswürdigen Internetkommunikation gehören.
Die De-Mail soll technisch so einfach zu bedienen sein wie E-Mail und dabei mindestens so zuverlässig, sicher und rechtsgültig wie die Papierpost. Dafür schafft das BMI die rechtlichen Grundlagen und definiert die technischen Rahmenbedingungen. Mit der zertifizierten Lösung lassen sich elektronische Nachrichten zuverlässig, vertraulich und fälschungssicher versenden und empfangen. An dem Projekt beteiligen sich weitere Technologie-Unternehmen sowie Banken und Versicherungen. Ziel des bereits auf dem IT-Gipfel im November vereinbarten Pilotversuchs ist es, ein lebensechtes Szenario mit möglichst vielen Anwendungsbereichen der De-Mail zu entwickeln. Dazu gehören rechtsverbindliche Abschlüsse von Versicherungspolicen oder die komplette Durchführung von Verwaltungsangelegenheiten via Internet.
Quelle: Pressemitteilung T-Systems
Und auch die passenden Marken sind bereits im Markenregister.
Registernummer: 30753465
D-Mail
Nizzaklassen: 09, 35, 38
Anmeldedatum: 15.08.2007
Inhaber: Bundesministerium des Innern vertreten durch den Bundesminister Herrn Dr. Wolfgang Schäuble, Berlin
Registernummer: 302008025358
DE-Mail
Rechtsstand: Angemeldet
Anmeldedatum: 17.04.2008
Nizzaklassen: 09, 16, 35, 38, 39, 41, 42, 45
Inhaber: Bundesministerium des Innern vertreten durch den Bundesminister Herrn Dr. Wolfgang Schäuble, Berlin
Europäische Gemeinschaftsmarke
Registernummer: 07250129
De-Mail
Rechtsstand Anmeldung veröffentlicht
Anmeldedatum 22.09.2008
Nizzaklassen: 09, 16, 35, 38, 39, 41, 42, 45
Inhaber: Bundesministerium des Innern vertreten durch den Bundesminister Herrn Dr. Wolfgang Schäuble, Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin
Quellen: DPMA und HABM
Vor 100 Jahren
Angemeldet am 04.02.1909
Registernummer: 121040
Fascina
Nizzaklassen: 10, 25
Inhaber: Wilhelm Julius Teufel GmbH
Registernummer: 129950
DREITURM
Nizzaklasse: 08
Inhaber: J.A. Schmidt & Söhne GmbH & Co. KG
Quelle: DPMA