Sonntagslinks

Logotäuschung: Roche vs. Merz

WIPO: Gebührenänderung Türkei

OLG Hamburg: Nivea kann die Benutzung der blauen Hintergrundfarbe dem Konkurrenten Dove nicht verbieten.

Globale Markeninhaber zu neuen TLDs befragt

BPatG Entscheidungen 15/2009

EuGH: Gleichbehandlung von Markenanmeldungen – Zur Bindungswirkung von Voreintragungen

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben

Arla stellt auf einheitliches Logo um

Löschungen nach Widerspruch (15/2009)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

304 22 450
Omnifit
Nizzaklassen: 05, 10

305 26 241
LIGNOTEC
Nizzaklassen: 01, 05, 19

306 39 178

Nizzaklasse: 35

307 18 147
Pearl Style
Nizzaklasse: 03

307 39 926

Nizzaklasse: 25

Quelle: DPMA

BPatG: Bleistift mit Kappe

29 W (pat) 67/07

Leitsatz:

Bleistift mit Kappe

1. § 9 Abs. 1 Satz 2 MarkenV steht der Einreichung von Ansichten von Teilen eines dreidimensionalen Zeichens nicht entgegen, wenn aus dem abgebildeten Gegenstand und der Art der Darstellung hinreichend deutlich wird, dass sie sich auf die zweidimensionale grafische Wiedergabe des angemeldeten Zeichens beziehen und zu einer einzigen Markenanmeldung gehören.

2. Die Form eines Bleistifts mit Radiergummi an dem einen und Kappe an dem anderen Ende ist schutzfähig, wenn sie einen deutlichen Abstand zu der auf dem Gebiet der Schreib-, Zeichen- und Malgeräte anzutreffenden Gestaltungsvielfalt aufweist.

Quelle: Bundespatentgericht