Marken und Geschmacksmuster: Vergleich China und EU

Vergleichende Studie zwischen der EU und China über die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern

Eine Delegation von Experten des HABM wird in den ersten zwei Wochen im März China besuchen, um eine ausführliche, gegenseitige Vergleichsstudie über Marken und Geschmacksmuster durchzuführen. Dieser vom 2. bis 13. März stattfindende Besuch in Peking wird vom EU-China IPR2-Kooperationsprogramm gefördert. Das Programm wird die Möglichkeit bieten, eine ausführliche Prüfung der Prozesse und Abläufe, die in China zu der Eintragung von Marken und Geschmacksmustern, einschlie?lich der Beschwerde – und Löschungsverfahren führen, vorzunehmen. Die geplanten Aktivitäten stellen einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte der Zusammenarbeit zwischen dem HABM und China dar.

Quelle: HABM

Entscheidung im Titelstreit um “AUTO TEST”

Axel Springer Auto Verlag gewinnt Rechtstreit mit Stiftung Warentest
Der monatliche Kaufberater von AUTO BILD darf wieder AUTO TEST heißen

Kammergericht Berlin:”Keine Verwechslungsgefahr bei Titeln AUTO TEST und ‘test'”/ Revision nicht zugelassen

Der Axel Springer Auto Verlag hat einen jahrelangen Rechtsstreit mit der Stiftung Warentest gewonnen. Die Stiftung Warentest hatte den Axel Springer Auto Verlag 2003 verklagt, weil sie eine Verwechslungsgefahr mit der zur AUTO BILD-Gruppe gehörenden Zeitschrift AUTO TEST und ihrer Zeitschrift “test” befürchtete. Das Kammergericht Berlin hat nun in der Berufung die Klage in allen Punkten abgewiesen. Zur Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass der Begriff “Test” Inhalte beschreibt und somit keine Verwechslungsgefahr zwischen den Titeln “test” und AUTO TEST besteht. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde vom Kammergericht nicht zugelassen. Das Urteil wird innerhalb eines Monats nach Zustellung der Urteilsbegründung rechtskräftig.

Die Stiftung Warentest hatte seit 2003 in mehreren einstweiligen Verfügungs-verfahren gegen den Axel Springer Auto Verlag prozessiert und ihn zu mehrfachen Titel- und Logoänderungen für die Zeitschrift gezwungen. Unter anderem wurde der Titel zwischenzeitlich in AUTO TESTS umbenannt. Vor dem Hintergrund des jetzigen Urteils ist jetzt die Rückbenennung des Titels geplant. Außerdem werden mögliche Schadensersatzforderungen geprüft. Die Gerichts- und Anwaltskosten des Verfahrens, das einen Streitwert von fast 2,5 Millionen Euro hatte, sind von der Stiftung Warentest zu tragen.

Quelle: Pressemitteilung der Axel Springer AG

MontagsMarken 11. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag dem 17.03.2008. An diesem Tag wurden insgesamt 312 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302008017923

Nizzaklassen: 09, 16, 18, 21, 25, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 36, 39, 41, 42, 43, 44

302008017981

Nizzaklassen: 03, 05, 32

302008017772

Nizzaklassen: 09, 44

302008017777

Nizzaklassen: 41, 42, 43

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

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Markensterben?

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