Chinesen klauen im Westen Markenrechte und Patente: Das ist das gängige Vorurteil. Doch auch Chinesen werden im Westen beklaut. Die wehren sich jetzt, etwa bei einem Prozess, der in München startet.
Quelle: FTD.de
markenrechtliches Sammelsurium
Chinesen klauen im Westen Markenrechte und Patente: Das ist das gängige Vorurteil. Doch auch Chinesen werden im Westen beklaut. Die wehren sich jetzt, etwa bei einem Prozess, der in München startet.
Quelle: FTD.de
Angemeldet am 23.04.1909
Registernummer: 119096
NUGGET
Nizzaklassen: 03, 18, 21
Inhaber: Sara Lee/DE España S.A.,
Registernummer: 119128
Henkel & Cie.
Nizzaklasse: 03
Inhaber: Henkel AG & Co. KGaA
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Kobold
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Knirps
Nizzaklassen: 01, 05, 29, 31
Inhaber: M. Brockmann GmbH & Co
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Biocitin
Nizzaklasse: 05,
Inhaber: Pharma Stroschein GmbH
Registernummer: 122582
Aprin
Nizzaklasse: 03,
Inhaber: Ecolab GmbH & Co. oHG
Quelle: DPMA
Leitsatz:
Trüffelpralinen (Mehrfachslogan)
1. Die Erste Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 (Markenrichtlinie) und das zur Umsetzung der Richtlinie erlassene Markengesetz enthalten – anders als das Patentgesetz mit § 34 Abs. 5 – keine Vorschrift, welche die fehlende Einheitlichkeit als Eintragungshindernis normiert. Daher stellt die Einheitlichkeit eines Zeichens kein zulässiges Kriterium bei der Prüfung der Schutzfähigkeit dar.
2. Einer komplexen Gesamtwortfolge, die aus mehreren Slogans ohne ersichtlichen Zusammenhang besteht, fehlt regelmäßig die Unterscheidungskraft, weil der Verkehr an entsprechende Mehrfachslogans als Kennzeichnung nicht gewöhnt ist.
3. Der Wortfolge
Die Vision: EINZIGARTIGES ENGAGEMENT IN TRÜFFELPRALINEN
Der Sinn: Jeder weiß WAS wann zu tun ist und was NICHT zu tun ist
Der Nutzen: Alle tun das RICHTIGE zur richtigen Zeit
fehlt die Unterscheidungskraft in Bezug auf verschiedene Waren und Dienstleistungen der Klassen 30, 35 und 42, auch wenn sich ein waren- und dienstleistungsbeschreibender Zusammenhang nicht oder nicht in Bezug auf alle drei in der angemeldeten Marke enthaltenden Slogans herstellen lässt.
Quelle: Bundespatentgericht
Das Design Tagebuch berichtet über Namens- und Logoänderung bei Sony Music.
Aus Sony BMG Music Entertainment wurde Sony Music. Mit der Namesänderung erhielt das Unternehmen auch ein neues Design und ein völlig neues Logo, das zwar wahrlich keinen evolutionären Schritt darstellt, dafür aber ein echter Hingucker ist.
Name und Logo sind in Form einer Wort-/Bildmarke unter der Nummer 7503972 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt als Europäische Gemeinschaftsmarke angemeldet.

Nizzaklasse: 09, 16, 35, 41
Anmeldedatum: 06.01.2009
Inhaber: Sony Corporation
Quelle: HABM
Ist das Wort erstmal in aller Munde lassen die ersten Markenanmeldungen nicht lange auf sich warten!

Quelle: DPMA

Community trade mark applications received
7 709
Community trade mark applications published
4 315
Community trade marks registered (certificates issued)
2 586
Quelle: Alicante News