Angemeldet am 31.03.1909
Registernummer: 118099

Nizzaklasse: 11
Inhaber: Gebe Gesellschaft mbH
Registernummer: 119232

Status: Gelöscht
Nizzaklasse: 32
Inhaber: Fa. R. Zersch
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Angemeldet am 31.03.1909
Registernummer: 118099

Nizzaklasse: 11
Inhaber: Gebe Gesellschaft mbH
Registernummer: 119232

Status: Gelöscht
Nizzaklasse: 32
Inhaber: Fa. R. Zersch
Quelle: DPMA
40 bis 45% eines Jahrgangs werden verlängert Prognose 2008: circa 30.000 Verlängerungen Löschungen: 55 bis 60 % pro Jahrgang wegen Nichtzahlung der Verlängerungsgebühr Prognose 2008: circa 34.000 Löschungen Pro Jahr mehr Eintragungen als Löschungen (2007: 54.534 Eintragungen, circa 33.000 Löschungen).
Quelle: DPMA
Die Aldi Einkauf GmbH & Co. oHG aus Essen hat die Wort-/Bildmarke St. Vitus (Registernummer: 1 026 288) übernommen.

Die im Jahr 1980 angemeldete Marke genießt Schutz für Speisequark-Zubereitungen mit Gewürz-, Kräuter- und Gemüsezusätzen in der Klasse 29.
Bisherige Inhaberin des Markenrechts war die NORDMILCH AG aus Bremen.
Quelle: DPMA
Zweieinhalb Jahre. Als der Angeklagte das Urteil hörte, nickte er nur kurz. Wieder ins Gefängnis. Diesmal aber immerhin in Deutschland und nicht in Ecuador. Dort hatte Andreas P.* über vier Jahre lang eingesessen. Rauschgift. Zurück in Deutschland wurde er Unternehmer und verkaufte Fußballtrikots. Weit unter Marktwert, die Hemden waren gefälscht. Er wurde gefasst, an der Grenze zwischen Thailand und Malaysia. Weit weg vom Amtsgericht Böblingen, wo er sein Urteil entgegennahm.
Quelle: WELT
Informationen zur Benutzung einer Marke, zur Benutzungsschonfrist und der Löschungsreife liefert RA Prehn im Rahmen der Reihe “markenrechtlichen Irrtümer”.
Ein weit verbreiteter Irrglaube besagt, dass die Marke nach Eintragung ins Markenregister für 10 Jahre geschützt ist. Und zwar unabhängig davon, was der Markeninhaber mit seinem Markenrecht anstellt. Diese Auffassung ist jedoch falsch.
Eine Marke muss auch benutzt werden. Eine Legaldefinition für “Benutzung” hat der Gesetzgeber unterlassen. Vielmehr wurde dies der Rechtssprechung überlassen. Als Faustformel kann man festhalten, dass unter eine ernsthafte Benutzung nur Handlungen fallen, die nach Art, Umfang und Dauer einer ernsthaften wirtschaftlichen Verwendung der Marke im geschäftlichen Verkehr innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren entsprechen. Nur durch eine solche tatsächliche Benutzungshandlung kann die Herkunftsfunktion der Marke ausgeübt werden.
Das aktuelle WIPO Magazine (Ausgabe 2/2009 Februar) ist erschienen und auf der Webseite der World Intellectual Property Organization erhältlich.
Quelle: WIPO