AdWords: OLG Braunschweig ändert Rechtsauffassung

Soweit der Senat bisher die Auffassung vertreten hat, dass bereits die Wahl der Standardoption “weitgehend passende Keywords” bei Schaltung der Anzeige wegen der damit verbundenen Risiken von Marken- und Kennzeichenverletzungen die Verantwortlichkeit für Marken- und Kennzeichenverletzungen begründet, hält der Senat daran angesichts der neuen Rechtsprechung des BGH (BGH Urteil vom 22.1.2009 I ZR 137/07 “pcb”) nicht mehr fest.

Das Oberlandesgericht Braunschweig reagiert auf die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes in Sachen “Google AdWords”.

Quelle: Markenserviceblog

Nationalspieler übernimmt Marken

Fußball-Nationalkicker Torsten Frings hat die nachfolgenden Marken übernommen.

Registernummer: 302008022735

Nizzaklassen: 03, 09, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 36, 41

Registernummer: 302008022734
XXII
Nizzaklassen: 03, 09, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 36, 41

Bisherige Inhaberin war ein Berliner Unternehmen.

Quelle: DPMA

Interbrand: Retail-Marken Ranking

Europas wertvollste Retail-Marken

Nichts geht über H&M: Das schwedische Mode-Imperium verfügt die wertvollste Einzelhandelsmarke Europas. Interbrand taxiert den Markenwert mit 11,1 Milliarden Euro. Damit liegt H&M klar vor der französischen Supermarktkette Carrefour (9,5 Milliarden) und der Möbelmarke Ikea (7,3 Milliarden). Deutschland ist unter den Top Ten der Interbrand-Studie “The Best Retail Brands 2009” nur mit einer einzigen Marke vertreten: Aldi sehen die Strategieberater auf Platz 7 (3,3 Milliarden Euro).

Quelle: W&V

Die IR-Marke – einige Grundlagen

Es gibt nationale deutsche Marken, die Schutz in Deutschland genießen. Es gibt europäische Gemeinschaftsmarken, die Schutz in allen Mitgliedsstaaten der EU genießen. Es gibt jedoch keine Marke, die weltweiten Schutz genießt. Um Markenschutz außerhalb der EU zu erlangen, könnte der Anmelder einen Antrag bei jedem nationalen Markenamt stellen. Möchte der Anmelder Markenschutz z.B. in der Schweiz, in den USA und in Japan erlangen, müsste er drei verschiedene Anträge vor den jeweiligen nationalen Markenämtern stellen. Dass dies umständlich ist, liegt auf der Hand.

Wesentlich komfortabler ist eine Schutzrechtserweiterung nach dem Madrider System (internationale Registrierung). Besitzt der Anmelder eine deutsche Marke, so kann er den Schutz dieser Marke mit einem einzigen Antrag auf diejenigen Staaten erweitern, die dem Madrider System angeschlossen sind. Zurzeit sind dies 84 Staaten.

Quelle: Markenserviceblog