VZ Abmahnung – reloaded

Markenrecht ist eine komplizierte Sache. Dessen war sich Dr. Dieter Kramps bewusst, als er nach sorgfältiger Planung seine virtuelle Geschäftsplattform microVZ auf der Cebit präsentierte. Jetzt bekam der Geschäftsführer des Web-Dienstleisters microShare AG Post vom Online-Studenten-Netzwerk studiVZ.

[…] „Wir sehen eine Markenrechtsverletzung und müssen uns wehren”, sagte StudiVZ-Sprecher Dirk Hensen.

[…] „Eine Überschneidung der Zielgruppen ist nahezu ausgeschlossen.“
Aus diesem Grund sieht eine Expertin für Markenrecht auf Nachfrage unserer Zeitung auch gute Chancen für microShare den Namen microVZ weiterhin benutzen zu können. studiVZ hatte in der Vergangenheit bereits gegen Markenrechtsverletzungen geklagt. Bekanntestes Beispiel ist der Rechtsstreit gegen das Wertpapier-Netzwerk BörseVZ. Das Landgericht Hamburg hatte im Januar die einstweilige Verfügung gegen die Namensnutzung von BörseVZ bestätigt. Dieter Kramps sieht darin jedoch einen völlig anderen Fall: „Das Kürzel VZ heißt sowohl bei studiVZ als auch bei BörseVZ ‘Verzeichnis’. Unser VZ steht jedoch für ‘virtuelle Zusammenarbeit’.”

Quelle: DERWESTEN

Schade und auch ungewöhnlich, dass die Markenrechtsexpertin nicht genannt wird.

MontagsMarken 15. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag dem 14.04.2008. An diesem Tag wurden insgesamt 284 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302008024088

Nizzaklassen: 10, 40, 44

302008024473

Nizzaklasse: 25

302008024428

Nizzaklassen: 17, 19, 37

302008024407

Nizzaklassen: 16, 18, 21, 25

Quelle: DPMA

Ed Hardy Abmahnungen

Unter dem Titel “Tausend Euro für ein T-Shirt” berichtet die Süddeutsche Zeitung über die Abmahnungen auf Basis der Marke Ed Hardy.

Inzwischen ist vielen Ed-Hardy-Fans in Deutschland der Spaß vergangen. Eine Frankfurter Anwaltskanzlei mahnt nun erstmals private Verkäufer ab, die auf Ebay ihre alten Textilien anbieten. Seitenweise kann man im Internet das Klagelied von entsetzten Markenfreunden nachlesen, die von der Abmahnwelle erfasst werden. In dramatisch klingenden Briefen fordert die Kanzlei, die im Auftrag des Rechteinhabers Nervous Tattoo Inc. in Deutschland tätig ist, eine Unterlassungserklärung von den Ebay-Anbietern – garniert mit einer saftigen Anwaltsrechnung von 1379 Euro, die binnen weniger Tage zu zahlen ist.

Quelle: Sueddeutsche.de