Löschungsanträge II (17/2009)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 17. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

306 16 187
FamilienLotsin
Nizzaklassen: 41, 44, 45

306 23 254
QUATRO
Nizzaklassen: 17, 20, 22, 24

307 46 166

Nizzaklassen: 16, 20

307 63 380
autoChef
Nizzaklassen: 09, 11, 38, 41, 42

307 77 274

Nizzaklassen: 35, 39, 41

30 2008 018 074

Nizzaklassen: 35, 38, 42

30 2008 044 525
Aktionsgemeinschaft Kyrillos und Methodios e.V.
Nizzaklassen: 35, 41, 45

Quelle: DPMA

BGH: DAX

Commerzbank darf DAX als Bezugswert für Wertpapiere verwenden

Der u. a. für das Wettbewerbs- und Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Verwendung des Aktienindex als Bezugswert für Optionsscheine entschieden.

[…] Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht bejaht. Die Deutsche Börse könne die Verwendung der Bezeichnung DAX nicht aus ihrem Markenrecht untersagen. Die Benutzung stelle eine die Leistung der Commerzbank beschreibende Angabe dar, die nicht gegen die guten Sitten verstoße (§ 23 Nr. 2 MarkenG). Den Banken sei es nicht verwehrt, auf den Index zu verweisen, der die für den deutschen Finanzplatz bedeutendsten Aktien repräsentiere. In dieser Bezugnahme liege auch keine unlautere Ausnutzung des guten Rufs der Bezeichnung DAX.

Urteil vom 30. April 2009 – I ZR 42/07 – DAX

Quelle: Pressemitteilung des BGH