Basisinfos zum Markenschutz

Unter dem Titel “Revier rechtzeitig abstecken” nimmt sich die FTD dem Thema Marke an.

Wer seine Marke anmeldet, schützt sie vor Nachahmern. Unternehmen müssen sich in Krisenzeiten auf ihren Ruf verlassen können, um die Umsätze stabil zuhalten.

Für eine Firma ist eine gut eingeführte Marke ein echter Vermögenswert. Sie bindet Kunden und gilt als krisenfest. Denn Verbraucher greifen in unsicheren Zeiten gern auf traditionelle Werte zurück.Wer seine Marke schützen möchte, sollte sie in das Register eines nationalen oder internationalen Markenamts eintragen lassen.

Montagsmarken 24. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag dem 16.06.2008. An diesem Tag wurden insgesamt 290 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302008038881

Nizzaklassen: 21, 28, 43

302008038899

Nizzaklassen: 05, 16, 28

302008038919

Nizzaklassen: 30, 32, 43

302008039015

Nizzaklasse: 25

302008039103

Nizzaklassen: 09, 25, 41

Quelle: DPMA

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Image ist alles: Beim Autokauf entscheidet mehr der Bauch als der Verstand. Das Image als wichtigstes Pfund der Automarken haben Psychologen vom Projektteam Testentwicklung der Ruhr-Universität Bochum um Rüdiger Hossiep jetzt mit einer neuen Methode untersucht.

Quelle: Ruhr Universität Bochum

Zur Schutzfähigkeit: GelbeSeiten

Die 16 GelbeSeiten-Verlage und DeTeMedien haben zur Kenntnis genommen, dass das Deutsche Patent- und Markenamt über die Schutzfähigkeit der Wortmarke GelbeSeiten entschieden hat. Das Amt geht in Bezug auf zwei Wortmarken GelbeSeiten davon aus, dass diese zu löschen seien. Die Gemeinschaft aus 16 GelbeSeiten-Verlagen und DeTeMedien teilt jedoch die Rechtsauffassung nicht, da das Amt weder neue Entwicklungen zur Markenbekanntheit noch Entscheidungen des Bundespatentgerichts zur Kenntnis genommen hat. Aus diesem Grund wird die Verlegergemeinschaft notwendige Rechtsmittel einlegen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundespatentgerichts bleibt der Markenschutz für GelbeSeiten in vollem Umfang erhalten. Das bedeutet auch, dass DeTeMedien und die GelbeSeiten-Verlage bei Zivilgerichten und Ämtern die GelbeSeiten Marken bis zu diesem Zeitpunkt konsequent verteidigen werden.

Quelle: Presseportal

In diesem Zusammenhang: Kann sich jemand einen sinnvollen Grund vorstellen, warum der größte Teil des “Gelbe Seiten”-Markenportfolio jüngst auf eine GbR übertragen wurde? Knapp 250 Marken der DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH wurden im Frühjahr diesen Jahres von der Gelbe Seiten Zeichen-GbR übernommen.