Abstimmungsergebnis
89% der MarkenBlog-Leser sprechen sich gegen neue Nizzaklassen aus.

Die Kollegen von Class46 wirds freuen – so bleibt das Branding einmalig.
Die neue Umfrage erfolgt in eigener Sache. “Braucht MarkenBlog.de ein neues Design?” möchte ich von den Lesern wissen.
DPMA Newsletter
Die Ausgabe 04/2009 des Newsletters des Deutschen Patent- und Markenamtes ist erschienen.
Popeye: Urheberrecht erloschen aber trotzdem geschützt
Für kurze Zeit sah es so aus, als könnten sich Spinatproduzenten über einen neuen, kostenlosen Werbeträger freuen: Popeye, der Seemann, seit seinem ersten Auftritt im Jahr 1929 für Spinat-Superkräfte bekannt, wurde mit Anfang des heurigen Jahres “gemeinfrei”: Sein Erfinder, der Zeichner Elzie Segar, war 1938 verstorben. 70 Jahre nach Tod eines Schöpfers erlischt der Urheberrechtsschutz, und Werke werden für jedermann frei verwendbar – theoretisch.
Quelle: kurier.at
Denn sowohl der Name “Popeye” als auch die Figur sind als Marken geschützt und dieser Schutz ist beliebig verlängerbar.
In den Markenregistern von DPMA und HABM finden sich folgende EIntragungen:
Registernummer: 755033
POPEYE
Nizzaklasse: 16
Inhaber: Hearst Holdings, Inc.
Registernummer: 1054424

Nizzaklassen: 09, 28
Inhaber: Hearst Holdings, Inc.
Registernummer: 1112270

Nizzaklassen: 16, 25
Inhaber: Hearst Holdings, Inc.
Registernummer: 1128883
POPEYE
Nizzaklassen: 25, 28
Inhaber: Hearst Holdings, Inc.
Registernummer: 30022698
POPEYE
Nizzaklassen: 29, 30, 32
Inhaber: Hearst Holdings, Inc.
EU-Marke: 8391468

Nizzaklassen: 16, 18, 21, 25, 28
Status: Angemeldet
Inhaber: Hearst Holdings, Inc.
Quellen: DPMA, HABM
Löschungen nach Widerspruch (30/2009)
Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
303 58 505
Marcus-Bräu
Nizzaklasse: 32
304 66 580

Nizzaklassen: 35, 36, 37
305 24 928
ProBio
Nizzaklasse: 05
305 24 933
ProBio-Fit
Nizzaklasse: 05
306 33 183

Nizzaklassen: 16, 25, 41
306 39 442
Davital
Nizzaklasse: 05
306 44 028

Nizzaklasse: 35
306 71 195
Excellence Alliance
Nizzaklassen: 35, 36, 41
307 12 543
EL GAUCHO
Nizzaklassen: 30, 31
307 29 905

Nizzaklassen: 29, 30
307 30 025
Grand Hoof
Nizzaklassen: 05, 31
307 60 922
TIGERON
Nizzaklassen: 12, 25
307 80 330
DM-TOYS
Nizzaklasse: 28
Quelle: DPMA
BPatG: CENA und CMA nicht verwechslungsfähig
In der Beschwerdesache 27 W (pat) 45/08 hat sich der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts der Entscheidung der Markenstelle des DPMA angeschlossen, dass die Wortmarken CENA und CMA keine Verwechslungsgefahr aufweisen.
Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die Markenstelle hat zu Recht und mit zutreffender Begründung, der sich der Senat anschließt, den Widerspruch wegen mangelnder Gefahr von Verwechslungen der Vergleichsmarken nach § 43 Abs. 2 Satz 2, § 42 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG zurückgewiesen.
Quelle: Bundespatentgericht