BPatG: Bildmarke nicht unterscheidungskräftig

Im Beschwerdeverfahren (AZ.: 29 W (pat) 22/08) gegen den Zurückweisungsbeschluss des DPMA bezüglich der Markenanmeldung der Bildmarke

(Registernummer: 306 44 991.9) hat sich der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts der Auffassung des DPMA angeschlossen und die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Beschwerde ist gemäß § 66 Abs. 1 und 2 MarkenG zulässig, aber nicht begründet.

a) Der Eintragung des angemeldeten Zeichens steht das Schutzhindernis fehlender Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen.

Quelle: Bundespatentgericht

Insolvenz: Das nächste Traditionsunternehmen ist dran

Eine weitere Traditionsfirma ist in Not geraten: Deutschlands größter Klavierbauer Schimmel ist zahlungsunfähig. Wegen der Wirtschaftskrise gingen die Aufträge des Unternehmens massiv zurück – vor allem aus den USA gab es zuletzt deutlich weniger Bestellungen.

[…] Schuld an der Schieflage sei die Rezession, sagte Schimmel-Vogel weiter. So habe die Wirtschaftskrise zu einem Auftragseinbruch von 40 Prozent geführt. Das wichtige US-Geschäft sei zu zwei Dritteln weggebrochen. “Dies war in der nahezu 125-jährigen Unternehmensgeschichte sicherlich die größte Herausforderung seit der Weltwirtschaftskrise 1929”, hieß es in einer Mitteilung des Unternehmens.

Quelle: Spiegel Online

Im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes finden sich für den Unternehmensnamen folgende Marken:

Registernummer: 153543
Wortmarke: Schimmel
Anmeldedatum: 31.10.1911
Nizzaklasse: 15

Registernummer: 2001684

Anmeldedatum: 13.10.1990
Nizzaklassen: 09, 15

Quelle: DPMA