Markengesetz: Änderungen zum 01. Oktober

Das Markenserviceblog informiert über Änderungen im Markengesetz, die am 01.Oktober 2009 in Kraft treten werden.

Der Gesetzgeber hat auch für das Markengesetz einen bunten Blumenstrauß an Gesetzesänderungen aus dem Hut gezogen. Die wohl wichtigste Änderung findet in § 42 Markengesetz statt.

§ 42 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden nach den Wörtern “Inhaber einer Marke” die Wörter “oder einer geschäftlichen Bezeichnung” eingefügt.

Waren bisher gemäß § 42 MarkenG nur prioritätsältere Markeninhaber zur Einlegung eines Widerspruchs gegen die Eintragung einer Marke befugt, so wird sich dies ab dem 01.10.2009 dahingehend ändern, dass dann auch Inhabern prioritätsälterer geschäftlicher Bezeichnungen dieses Recht eingeräumt wird. Folglich sind insbesondere Firmennamen gemeint.

Löschungen nach Widerspruch (33/2009)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

304 08 148
feelix
Nizzaklassen: 35, 38, 41

305 72 977
Citan
Nizzaklasse: 05

306 76 633
FTW Clothing
Nizzaklasse: 25

307 46 328
Monosan
Nizzaklasse: 05

307 57 395

Nizzaklassen: 09, 11, 37

Quelle: DPMA