Markengrabbing

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt vor irreführenden Angeboten zum “Kauf” angemeldeter Marken

Das DPMA weist darauf hin, dass bösgläubige Markenanmeldungen, die ersichtlich nur zu dem Zweck eingereicht werden, die weitere Benutzung durch einen anderen zu behindern, zurückgewiesen werden müssen (§ 8 Abs. 2 Nr. 10, § 37 Abs. 3 MarkenG).

Wenn Ihnen die Übertragung einer angemeldeten Marke, die Sie bereits selbst benutzen, gegen Entgelt angeboten wird, beachten Sie daher bitte, dass die angemeldete Marke möglicherweise gar nicht eingetragen werden kann. Sie können in diesem Fall eine Kopie des Kaufangebots unter dem Aktenzeichen der angemeldeten Marke an das DPMA senden und die Bösgläubigkeit der Markenanmeldung geltend machen.

Quelle: DPMA

Reederei Deilmann: Insolvenzverfahren eröffnet

Die Welle der Insolvenzverfahren in der deutschen Wirtschaft geht weiter. Der jüngste Fall betrifft die Reederei Peter Deilmann, wie das Hamburger Abendblatt berichtet.

Das Insolvenzverfahren über die Peter Deilmann Reederei und die Deilmann-Flussschifffahrtsgesellschaften ist eröffnet. Ein Gericht habe die Rechtsanwälte Edgar Grönda und Detlef Stürmann zu Insolvenzverwaltern bestellt, teilte das Unternehmen in Neustadt gestern mit.

Im Markenregister des DPMA finden sich die folgenden Marken des Unternehmens:

Registernummer: 30453850
Reederei Deilmann
Nizzaklasse: 39
Anmeldedatum: 16.09.2004

Registernummer: 30453851
Peter Deilmann Reederei
Nizzaklasse: 39
Anmeldedatum: 16.09.2004

Registernummer: 39833097

Nizzaklasse: 39
Anmeldedatum: 13.06.1998

Registernummer: 39834298

Nizzaklasse: 39
Anmeldedatum: 13.06.1998

Quelle: DPMA

Widerspruch auf Basis von Benutzungsmarken

Das Markenserviceblog nimmt sich die Gesetzesänderungen am MarkenG, die am 01.10.2009 in Kraft treten werden vor und beschäftigt sich mit der Möglichkeit des Widerspruchs auf Basis einer Benutzungsmarke.

Der Gesetzgeber schafft ab dem 01.10.2009 durch den neuen § 42 Abs.2 Nr.4 MarkenG

[…] wegen einer nicht eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang nach § 4 Nr. 2 oder einer geschäftlichen Bezeichnung mit älterem Zeitrang nach § 5 in Verbindung mit § 12 […]

die Möglichkeit, dass ein Widerspruch auch auf der Grundlage einer sogenannten Benutzungsmarke im Sinne des § 4 Nr. 2 MarkenG eingelegt werden kann.

Bisher konnte der Löschungsanspruch aus § 12 MarkenG nur im Wege der gerichtlich durchzusetzenden Löschungsklage gem. §§ 51, 55 MarkenG nach den dortigen Voraussetzungen geltend gemacht werden und gerade nicht über ein Widerspruchsverfahren.

Im Übrigen gelten die bekannten Voraussetzung, dass der Anspruch nur zieht, wenn die widersprechende Benutzungsmarke a) tatsächlich im geschäftlichen Verkehr benutz wird, b) Verkehrgeltung im ganzen Bundesgebiet aufweist und c) Verkehrsgeltung gerade als Marke vorliegt.

BPatG: Portraitfoto Marlene Dietrich II

29 W (pat) 147/03

Leitsatz:

Portraitfoto Marlene Dietrich II

1. Zur Frage inwieweit bei Merchandisingartikeln es bei einem Portraitfoto einer bekannten (verstorbenen) Person zur Bejahung der Unterscheidungskraft nicht auf die Art und Weise einer möglichen oder marktüblichen tatsächlichen Anbringung des Bildes auf entsprechenden Waren ankommen kann, sondern allein auf die Eintragung im Register (BGH GRUR 2006, 766 – Stofffähnchen). Bei solchen Zeichen ist zu unterscheiden zwischen der Anmeldung als Bildmarke oder als Positionsmarke (zur weiteren Klärung von BGH I ZB 21/06 vom 24. April 2008, GRUR 2008, 1093; MarkenR 2008, 499; im Anschluss an 29 W (pat) 85/07, Beschluss vom 5. Nov. 2008 – TOOOR!).

2. Zur Grenze der Amtsermittlung bei der Feststellung von fehlenden Belegen für Feststellungen zur Üblichkeit von Zeichen im beanspruchten Warensegment einerseits und zur Mitwirkungspflicht der Partei andererseits.

Quelle: Bundespatentgericht