
MarkenBlog History: Heute vor 16 Jahren

markenrechtliches Sammelsurium

Passend zum Beschluss des BPatG in Sachen “CHERNOBYL TOUR” einige Fundstücke aus den Markenregistern von DPMA und EUIPO.





Die bei der WIPO als IR-Marke registrierte Wortfolge “CHERNOBYL TOUR” sollte auf den deutschen Schutzbereich erstreckt werden. Beansprucht wurde der Schutz für Ausbildungs- und Trainingsdienstleistungen in der Nizzaklasse 41.
Das Deutsche Patent- und Markenamt verweigerte die Markeneintragung wegen fehlender Unterscheidungskraft.
Im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht (AZ: 28 W (pat) 52/21) stützte der 28. Senat diese Auffassung und wies die Beschwerde zurück.
