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BPatG: Nice Guides
Das Bundespatentgericht stützt im Beschwerdeverfahren (AZ 30 W (pat) 530/23) die Entscheidung der Markenstelle des DPMA, die Wortmarke “Nice Guides” wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückzuweisen.
Der Senat führte aus:
Ausgehend hiervon wird der Verkehr die grammatikalisch korrekte und sprachüblich zusammengesetzte Wortfolge Nice Guides bezogen auf sämtliche Waren- und Dienstleistungen ohne weiteres und unmittelbar als einen werblich anpreisenden Sachhinweis im Sinne von ansprechende, nette bzw. coole Guides verstehen, wobei „Guides“ je nach Kontext als (menschliche) Touristen-Führer oder
als elektronische oder gedruckte Reiseführer verstanden werden kann.Quelle: Bundespatentgericht
- Mit dieser Bedeutung fehlt es dem Zeichen Nice Guides für sämtliche
beanspruchten Waren und Dienstleistungen an der erforderlichen
Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.
MarkenBlog History: Heute vor 14 Jahren

Kein Markenschutz für “magic tools”
Das Bundespatentgericht stützt im Beschwerdeverfahren (AZ 30 W (pat) 511/22) die Einschätzung des Deutschen Patent- und Markenamtes und attestiert der Wortmarke “magic tools” für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 09, 41 und 44 keinerlei Unterscheidungskraft.
CONCLAVE im Markenregister
Ein gutes Timing hat die italienische Poli Distillerie SRL im Jahr 2022 bewiesen, als sie sich die Wortmarke “CONCLAVE” (Registernummer
018660003) beim Europäischen Markenamt EUIPO schützen ließ.
Geschützt ist die Marke für Whisky in der Klasse 33. Ob das Produkt im Rahmen der anstehenden Papstwahl im Vatikan ausgeschenkt wird, ist aber nicht bekannt.
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