Delta Airlines gewinnt Domains

Vor dem Schiedsgericht des National Arbitration Forum (NAF) haben die Delta Corporate Identity, Inc. und die Delta Air Lines, Inc. gemeinsam die Domains deltaarlines.com, detaairlines.com und deltaailines.com erstritten.

Die Domains befanden sich im Besitz der Digi Real Estate Foundation aus Panama.
Delta Airlines konnte Markenrechte an der Bezeichnung DELTA AIR LINES seit 1973 nachweisen. Die Domaininhaberin blieb eine Stellungnahme im Verfahren schuldig.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: FA0511000590680)
Delta Corporate Identity, Inc. and Delta Air Lines, Inc. v. Digi Real Estate Foundation

Japanische Autokonzerne vor der WIPO

In insgesamt drei Verfahren waren die japanischen Automobilproduzenten Toyota und Honda vor dem Schiedsgericht der WIPO erfolgreich.

Honda setzte sich im Verfahren um die Domains honda-worldwide.com und honda-worldwide.net gegen James Harris aus Großbritannien durch.
(Fall Nr.: D2005-1069)

Im Verfahren um die Domain honda-place.com konnte Honda Giken Kogyo Kabushiki Kaisha die Übertragung der Domain vom bisherigen Besitzer Honda Place aus Großbritannien erwirken.
(Fall Nr.: D2005-1067)

Honda wurde in beiden Fällen von der deutschen Kanzlei Mitscherlich & Partner vertreten.

Toyota Motor Sales, U.S.A., Inc. erstritt die Domain toyota-usa.com.
(Fall Nr.: D2005-1129)

Easygroup bekommt easyjettours.com

Vor dem Schiedsgericht der WIPO hat die englische Easygroup IP Licensing Limited die Domain easyjettours.com erstritten.
Die Domain befand sich im Besitz der American Systems USA Inc. aus Dubai, die jedoch im Verfahren keine Stellungnahme abgab und so auch keine eigenen Rechte an der Domain nachweisen konnte.

Easygroup konnte die Nutzung des Kennzeichens EASYJET seit 1995 belegen. Entsprechende Marken sind international registriert.

(Fall Nr.: D2005-1101)
Easygroup IP Licensing Limited v. American Systems USA Inc.

Morgan Stanley investiert in Schiedsverfahren

… und bekommt die Domain morganstanleyinvest.com zugesprochen.

Vor dem Schiedsgericht des NAF hat das US-Finanzunternehmen Morgan Stanley gegen den Domaininhaber Morgan Stanley Investments Inc aus Frankreich geklagt.

Morgan Stanley konnte diverse Markenrechte an der Bezeichnung Morgan Stanley belegen. Das Kennzeichen Morgan Stanley befindet sich seit 1935 in Benutzung.
Der Domaininhaber konnte keine glaubhaften Rechte an der Domain belegen.
Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: FA0511000590735)
Morgan Stanley v. Morgan Stanley Investments Inc c/o Stanley Morgan