WIPO: Pele Domains übertragen

Im Streit um die Domainnamen pelefutebol.com, peletv.com und pele10.com hat sich vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO die Glory Establishment aus Vaduz in Liechtenstein gegen den Domaininhaber FutbolMasters Ltd. aus Boca Raton in den USA durchgesetzt.

Die Glory Establishment ist Inhaberin diverser Pele Marken und von der brasilianischen Fußballlegende Edson Arantes do Nascimento, bekannt als Pele autorisiert Marken mit seinem Namen zu registrieren und zu lizenzieren.

Die Domaininhaberin konnte gegenüber dem Schiedsgericht die behauptete Registrierung der Domains auf ausdrücklichen Wunsch von Pele nicht belegen. Auch die Nutzung von zwei der Domain für ein sogenanntes Domain Parking schwächte die Argumentation der FutbolMasters Ltd.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domains an.

(Fall Nr.: D2007-0439)
Glory Establishment v. FutbolMasters Ltd., FW, FM, Steve Leighton

WIPO: AUDI gewinnt Domain

Die Audi AG hat vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO die Domain audi-shop.com erstritten.

Audi konnte zahlreiche auch international registrierte Marken für das Kennzeichen AUDI belegen.

Der in Korea ansässige Domaininhaber gab im Verfahren keine Stellungnahme ab.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: D2007-0200)
Audi AG v. Jun Suk Min

WIPO: ADIDAS erfolgreich

Die Adidas AG aus Herzogenaurach hat vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO die Domain adidas.mobi erstritten.

Auf Basis der Markenrechte an dem Kennzeichen ADIDAS setzte man sich gegen den Verkaufabsichten einräumenden Domaininhaber durch.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: D2007-0032)
Adidas AG v. Zhifang Wu

Endemol gewinnt bigbrother.com

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat die Endemol Nederland B.V. die Domain
bigbrother.com erstritten.

Das Kennzeichen BIG BROTHER ist in insgesamt 35 Staaten als Wort- oder Wort-/Bildmarke registriert.

Das Schiedsgericht mochte sich den Ausführungen der Domaininhaberin zum berechtigten Interesse an der Domain und der Allgemeinsprachlichkeit des Begriffes “Big Brother” als Synonym für Überwachung, geprägt durch die Verwendung in Orwells Roman 1984, nicht anschließen und ordnete die Übertargung der Domain an.

(Fall Nr.: D2007-0194)
Endemol Nederland B.V. v. Ashley Trading Services Limited

Google scheitert im ADR-Verfahren um googles.eu

Weil der Nachweis fehlte, dass die beschwerdeführende Google Ireland Tochterunternehmen oder Lizenznehmerin der Markeninhaberin Google Inc. ist, wurde der Anspruch auf die Domain googles.eu vom Prager Arbitration Center for .EU Disputes zurückgewiesen.

(Fall Nr.: 04113)
Google Ireland, Rose Hagan vs. Pablo Bello García

WIPO: Peek & Cloppenburg gewinnt Domain

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat die Peek & Cloppenburg KG aus Düsseldorf die Domain peekundkloppenburg.com erstritten.

Die Domain befand sich im Besitz eines us-amerikanischen Inhabers, der die Website für Links aus dem Bekleidungs- und Sexspielzeugbereich benutzte.
Peek und Cloppenburg berief sich auf seine registrierten Marken für das in Deutschland bekannte Kennzeichen PEEK UND CLOPPENBURG.

Der Domaininhaber gab im verfahren keine Stellungnahme ab.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: D2007-0019)
Peek & Cloppenburg KG v. Whois Privacy Protection Service, Inc./Demand Domains