Markenverband zum EuGH Urteil L’Oréal vs. eBay

EuGH setzt Meilenstein für geistiges Eigentum und Verbraucherschutz

Berlin, 12. Juli 2011. Mit dem heute veröffentlichten Urteil hat der EuGH Klarheit zu einigen wichtigen Fragen zu Angeboten auf Online-Marktplätzen und der Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern geschaffen und diese im Wesentlichen im Sinne von Marken- und Verbraucherschutz entschieden.

„Mit diesem Urteil wird klar, dass Plattformbetreiber aktiv an der Sicherheit auf ihren Marktplätzen mitarbeiten müssen und dies nicht einseitig auf Rechteinhaber verlagern können“, so Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. Er ergänzt: „Nun ist es wichtig, dass der europäische Gesetzgeber diesen Ansatz aufgreift und bei der Weiterentwicklung des Rechts seinerseits pro-aktive Maßnahmen definiert, mit denen Plattformbetreiber gegen Rechtsverletzungen vorgehen müssen. Das Urteil des EuGH ist eine erfreuliche Auslegung des bestehenden Rechts. Den Anforderungen im Kampf gegen Rechtsverletzungen im Internet wird aber schon das bestehende Recht nicht mehr genügend gerecht.“

Nach dem heutigen Urteil sind Angebote aus dem nicht-europäischen Ausland dann nach europäischem Recht zu behandeln, wenn sie sich auch an Abnehmer innerhalb der EU richten. Entgegen häufiger Versuche von eBay, sich auf die Haftungsprivilegierung der E-Commerce Richtlinie zu berufen, hat der EuGH weiter festgestellt, dass diese nicht eingreift, wenn eBay aktiv an den Angeboten beteiligt ist. Gerade das ist aber der Fall, wenn eBay Werbung für solche Angebote schaltet oder bei der Gestaltung und Strukturierung hilft. Von besonderer Bedeutung sind auch die Feststellungen, zu welchen präventiven Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen Online-Verkaufsplattformen durch nationale Gerichte angehalten werden können.

EuGH: Niederlage für Anheuser-Busch

Der US-Braukonzern Anheuser-Busch Inc. mit Sitz in Saint Louis ist vor dem Europäischen Gerichthof mit einem Rechtsmittel gegen das Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 25. März 2009, Anheuser-Busch/HABM – Bud?jovický Budvar (BUDWEISER) (T?191/07) gescheitert. (Rechtssache C?214/09 P)

Damit bleibt die Wortmarke “BUDWEISER” von Anheuser-Busch von der Eintragung als Europäische Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen.

Das DPMA hat ein neues Logo

Das Deutsche Patent- und Markenamt führt ab 22. Juli 2010 ein neues Logo. Mit dem Bundesadler und den Nationalfarben bringt das neue Logo die besondere Stellung des Deutschen Patent- und Markenamts als Bundesbehörde deutlich zum Ausdruck.

Mit dem neuen Logo übernimmt das Amt zugleich das Corporate Design der Bundesregierung, das bereits von zahlreichen Ministerien und Bundesbehörden verwendet wird. Das Design gewährleistet einen homogenen Auftritt der Einrichtungen des öffentlichen Dienstes.

“Mit dem neuen Design stärken wir unsere Positionierung national und international und modernisieren unseren Auftritt nach Außen und Innen”, so Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts.

Das neue Corporate Design präsentiert die Präsidentin heute im Rahmen der Veranstaltungsreihe “Geistiges Eigentum im Gespräch” gemeinsam mit der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Quelle: Pressemitteilung des DPMA

Das neue Logo findet sich auch schon auf dem Jahresbericht 2009.