Die Beijing Rundschau berichtet über die Zwischenbilanz der chinesischen Behörden im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie.
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Leitentscheidung der WIPO zu Ländernamen
Markenbusiness informiert über die bevorstehende Entscheidung der World Intellectual Property Organization WIPO zu Ländernamen.
Ob geographische Bezeichnungen nur für landwirtschaftliche Produkte verwendet werden können, fragt die WIPO (World Intellectual Property Organization) auf ihrer Internetseite und gibt die Antwort gleich selbst: Nein. Als Beispiel verwenden die WIPO-Autoren die Begriffe Switzerland und Swiss. Doch ausgerechnet dieses Beispiel ist schlecht gewählt, wie der Streit um die Domain schweiz.ch zeigt. Die Schweizer Regierung hat ein Streitschlichtungsverfahren bei der WIPO beantragt, mit dem sie die Herausgabe der Domain “schweiz.ch” erreichen will.
Neue Fachanwaltschaften
Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat heute die Einführung des Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht und des Fachanwalts für Informationstechnologierecht (IT-Recht) mit klaren Mehrheiten beschlossen.
Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer
via Elbelaw
Produkt- und Markenpiraterie mal andersrum
Counterfeit Chic berichtet über einen Handtaschendesigner, der das Thema Produktpiraterie mal anders anpackt.
Markenwert von Fußballern
BBDO Germany veröffentlicht passend zur Fußballweltmeisterschaft ein Ranking mit dem Markenwert internationaler Fußballstars.
Hintergrund der Platzierungen ist das von BBDO Consulting, der Unternehmensberatung der deutschen BBDO-Gruppe, erstellte Ranking, das einen Markenwert ermittelt, der auf künftig erwartete Einkommensströme ausgerichtet ist. Diese nehmen in einem durchschnittlich verlaufenden Fußballer-Lebenszyklus mit zunehmendem Alter ab.
Zur Pressemitteilung
Danke an Ralf für den Hinweis.
Frankreich: Google wegen Adwords-Praxis verurteilt
Markenbusiness berichtet über die Entscheidung eines Gerichtes in Nanterre zur Frage, ob die Adwords-Praxis gegen das Markenrecht verstösst.
Die Hotelkette Méridien hatte dem Unternehmen Markenrechtsverletzung vorgeworfen, weil es von ihr geschützte Namen als Schlüsselwörter an die Konkurrenz verkaufte. Darunter zahlreiche Variationen von „Le Méridien” und „Méridien”.
Nun fällte das Gericht in Nanterre sein Urteil. Danach hat Google durch die kommerzielle Nutzung der geschützten Markennamen und ihren Verkauf als AdWors die Rechte der internationalen Hotelkette verletzt. Das Unternehmen wurde zu einer Schadensersatzzahlung von 150.000 Euro verurteilt und muss eine Erklärung auf seiner Homepage veröffentlichen. Ob Google die Entscheidung anfechten wird, ist noch offen.