In der aktuellen Ausgabe des Blatt für PMZ findet sich eine umfangreiche Statistik des Bundespatentgerichtes und des Deutschen Patent- und Markenamtes für das Jahr 2005.
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Markenköpfe: Volker Bugdahl
Aus der Rubrik Markenköpfe heute ein Interview mit Volker Bugdahl dem langjährigen Leiter Marken bei der Degussa AG.
In seiner Funktion als langjähriger Leiter Marken bei der Degussa AG betreute Volker Bugdahl mehr als 10.000 Marken. Er hat namhafte Unternehmen bei der Namensfindung beraten, zudem ist er Sachbuchautor zum Thema in Erscheinung getreten, bekannt sind u.a. “Marken machen Märkte. Eine Anleitung zur erfolgreichen Markenpraxis”, 1998. Zuletzt erschien “Erfolgsfaktor Markenname. Wie Unternehmen gute Markennamen entwickeln, etablieren und schützen.”
Quelle: Markenbusiness
Aktuelle Ausgabe des Blatt für PMZ erschienen
Die aktuelle Ausgabe 03/2006 des Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, herausgegeben vom Deutschen Patent- und Markenamt ist erschienen.
Die Zeitschrift ist in einzelnen Kapiteln im PDF-Format abrufbar.
Apfelstreit wird Mittwoch verhandelt
Nach Berichten von Golem wird am Mittwoch das oberste britische Zivilgericht die Klage des Musiklabels Apple gegen den gleichnamigen Computerhersteller aus den USA verhandeln.
Das Musiklabel der Beatles hatte den Produzenten des iPod verklagt, da dieser sich mit dem Service iTunes vermeintlich vertragswidrig im Musikbereich betätigt.
Marke: Super Heroes
Die LA Times berichtet über die gemeinsame Marke der beiden größten Comicproduzenten.
BHG zur Abmahnung aus später gelöschter Marke
Die Kanzlei Dr. Bahr informiert über die Entscheidung des BGH (AZ: I ZR 98/02) zur Frage, ob eine Abmahnung auf Basis einer später wegen absoluter Schutzhindernisse gelöschten Marke eine Pflichtverletzung darstellt.
Der Bundesgerichtshof entschied:
Der Inhaber einer eingetragenen Marke kann bei einer Verwarnung aus diesem Schutzrecht grundsätzlich davon ausgehen, dass dem Bestand des Rechts keine absoluten Eintragungshindernisse entgegenstehen, wie sie das Deutsche Patent- und Markenamt vor der Eintragung zu prüfen hatte.