Brown kein Plagiator

Markenbusiness berichtet über die Entscheidung im Plagiatsprozess gegen Dan Brown.

Dan Brown kann aufatmen. Ein Gericht in London hat den Erfolgsschriftsteller von dem Vorwurf freigesprochen, er verletze mit seinem Bestseller „Sakrileg” geistiges Eigentum. Es wies eine Klage der Autoren Michael Baigent und Richard Leighs zurück, nach der Brown aus ihrem 1982 erschienene Sachbuch „Der heilige Gral und seine Erben” abgeschrieben haben soll.

WIPO: elektronische Markenverlängerung

Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über die Einführung eines neuen Dienstes zur elektronischen Verlängerung von Marken, die nach dem Madrider Markenabkommen oder dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen registriert sind.

Einen identischen Service bietet ebenfalls das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt für die Europäischen Gemeinschaftsmarken an.

GB schlägt D bei .EU

Zur Registrierungsstatistik zum Start der Landrush Periode für die TLD .EU.

702 684 neue .eu Internetdomänennamen in ersten vier Stunden nach Öffnung von .eu für Allgemeinheit.

Beachten Sie die Liste der Top 3-Herkunftsländer der Registranten für die ersten 4 Stunden.

Grossbritanien 176 668 .eu Domänennamen
Deutschland 138 085 .eu Domänennamen
Niederlande 100 445 .eu Domänennamen

Pressemitteilung der EURid

via muepe

K-Swiss vs. HABM

Der Sportartikelhersteller K-Swiss aus Westlake Village in den USA hat in der Rechtssache T-14/06 Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt beim Europäischen Gericht erster Instanz eingereicht.

Das HABM hatte dem Unternehmen die Eintragung der nachfolgenden Bildmarke in der Nizzaklasse 25 verweigert.

Die daraufhin angerufene Beschwerdekammer hatte die Entscheidung des HABM bestätigt und die Beschwerde zurückgewiesen.

Gegen diese Zurückweisung richtet sich die jetzt eingelegte Klage mit folgender Begründung:

Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da der Kombination der charakteristischen Merkmale der anmeldeten Marke von Haus aus die Eignung zukomme, die Waren der Klägerin von anderen Waren zu unterscheiden. Das HABM habe außerdem das Diskriminierungsverbot verletzt, da es u. a. eine Bildmarke, die einen Schuh mit zwei parallelen Streifen auf der Vorderseite darstelle, eingetragen habe.