MarkenR Nr. 04/2006

INHALTSÜBERSICHT MarkenR Nr. 04/2006

AUFSÄTZE
Zerres Der Erschöpfungsgrundsatz im deutschen und europäischen Markenrecht
Schramek „Bemerkungen Dritter“ in der Praxis
Jäcker „babyruf“– der Weckruf für „BABY-DRY“?

RECHTSPRECHUNG
EuGH Matratzen Concord m. Anm. Jäcker
EuGH ZIRH/SIR
BGH Noblesse
BGH Verwarnung aus Kennzeichenrecht II
BGH Jeans II
BPatG ELLE/Ellee
BPatG Pinocchio
BPatG Seniorität
BPatG Akteneinsicht Markenanmeldung

ENTSCHEIDUNGSANALYSEN
OLG Hamburg Kosmetiktaschen
OLG Köln Höhe der Patentanwaltsgebühr
OLG Köln Patentanwaltskosten
OLG Köln 0001 Telecom GmbH
EuG Bainbridge

Quelle: Wolters-Kluwer

BGH: Regelstreitwert 50.000 EUR

Der Bundesgerichthof hatte in der Rechtsbeschwerdesache I ZB 48/05 über den Regelstreitwert im Markenverfahren zu entscheiden.

Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswerts ist das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke. Dieses Interesse bemisst der Senat im Regelfall mit 50.000 €. Besondere Umstände, die im vorliegenden Fall eine niedrigere oder höhere Wertfestsetzung rechtfertigen, sind nicht ersichtlich.

Michael Jacksons Logo versteigert

Die Wort-/Bildmarke MJ (Registernummer: 30079355) ist nach Berichten von Chart-King.de versteigert worden.

mj

Die Marke war im Jahr 2001 von der MJ net.entertainment AG aus Frankfurt am Main angemeldet worden. Beansprucht wird Schutz in den Nizzaklassen 03, 09, 12, 14, 15, 16, 18, 21, 24, 25, 28, 30, 32, 35, 38, 41 und 42.

Seit der 16. Kalenderwoche des Jahres 2003 unterlag die Marke einer Verfügungsbeschränkung im Rahmen einer Zwangsvollstreckungsmassnahme.

Bei der Versteigerung soll die Marke für 85.000 EUR den Besitzer gewechselt haben.

Markenverband zur BGH-Entscheidung

Der Markenverband begrüßt die Entscheidung des BGH ausdrücklich. Zu Recht hat das Gericht diesem Versuch, Sprachmonopole für freihaltungsbedürftige Begriffe zu errichten, eine Absage erteilt. „Die Entscheidung trägt wesentlich zur Rechtssicherheit und zum Rechtsfrieden bei und gibt Unternehmen den notwendigen Freiraum, um unter Hinweis auf das in wenigen Wochen stattfindende Fußballfest in ihrer Werbung Bezug zu nehmen“, so Franz-Peter Falke, Präsident des Markenverbandes in einer ersten Bewertung.
Für die Marke „WM 2006“, deren teilweise Löschung der BGH ebenfalls endgültig bestätigt hat, muß das Bundespatentgericht nun noch prüfen, ob sich unter den verbliebenen angemeldeten Waren und Dienstleistungen solche befinden, bei denen der Verbraucher oder die sonstigen angesprochenen Verkehrskreise mit „WM 2006“ nicht die Fußballweltmeisterschaft verbinden. In diesen Fällen dürfte und müßte das Bundespatentgericht von einer Löschung der Marke absehen.

Der Markenverband geht aber davon aus, daß zumindest in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle diese Prüfung ebenfalls zu einer Löschung der Marke führen wird.

via Markenbusiness