Bridgestone setzt Markenrecht in China durch

Der japanische Reifenhersteller Bridgestone informiert über die erfolgreiche Verteidigung von Markenrechten in China.

Innerhalb einer Woche gelang es dem Unternehmen durch eine Markenverletzungsanzeige bei der regionalen Vertretung des Industrial & Commercial Administration Bureau den Namen und das Logo eines lokalen Reifenhandels ändern zu lassen.

Bridgestone lobt in seiner Presseinformation ausdrücklich das schnelle und verständnisvolle Vorgehen der chinesischen Behörde.

Es geht also auch anders in China.

BPat: „VisionArena / @rena vision“

29 W (pat) 127/04

Leitsätze:

„VisionArena / @rena vision“

1. Eine eidesstattliche Versicherung, die keine Angabe zur Art der Verwendung der Marke für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen enthält, ist für sich allein zur Glaubhaftmachung einer ernsthaften Benutzung nicht ausreichend.

2. Zum Umfang des gerichtlichen Hinweises nach § 139 Abs. 2 ZPO bei der Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung der Widerspruchsmarke.

3. Weist das Gericht den Widersprechenden erst in der mündlichen Verhandlung auf Mängel der zur Glaubhaftmachung der Benutzung eingereichten Unterlagen hin, liegt darin kein Verstoß gegen die Hinweispflicht nach § 139 Abs. 2 ZPO. Dem Antrag auf Fortsetzung der mündlichen Verhandlung zur Vorlage weiterer Glaubhaftmachungsunterlagen war daher nicht stattzugeben.

Quelle: Bundespatentgericht