Watch the iSwatch against iWatch case
Dönerstreit in Hamm entschieden
Abmahnungen wegen Reimporten: Hyundai pocht aufs Markenrecht
Apple: Patentantrag deutet auf EKG-Gerät für Apple Watch hin
markenrechtliches Sammelsurium
Ausgabe August 2016
+++ Neue Leitlinien für Designeintragungen +++
+++ DPMA stellt Internet-Seiten auf das “https”-Protokoll um +++
+++ Auf Kundenwunsch: Ältere Nizza-Klassifikationen wieder im Netz +++
+++ Von Melitta über Fußball zu Artur Fischer – 125 Jahre Gebrauchsmusterschutz +++
+++ Deutscher Zukunftspreis 2016: Lernen Sie die nominierten Preisträger kennen +++
+++ Tipps und Tricks für die Recherche in den elektronischen Diensten +++
— DEPATISnet: So nehmen Sie eine IPC-Bereichssuche im Ikofax-Modus vor —
+++ Fragen an den Kundenservice +++
— Welche Aufgaben hat der Kundenservice beim DPMA? —
— Gilt eine E-Mail als rechtswirksam? —
+++ Erster Designrechtstag in Jena: Es gibt noch freie Plätze +++
+++ Neues aus den Patentinformationszentren +++
— Info-Nachmittag für Firmen und Gründer in Erfurt —
— Kostenfreie Recherche im PIZ Chemnitz während der Gründerwoche 2016 —
+++ PIZnet-Veranstaltungshinweise +++
+++ DPMA-Messekalender +++
+++ Termine +++
Quelle: DPMA
Das OLG Hamburg sieht mangels Warenidentität keine Verwechslungsgefahr zwischen der Marke “MIRA”, eingetragen für “Druckereierzeugnisse, nämlich romantische Belletristik (einschließlich Liebesromane)” und dem Zeitschriftentitel “Mira” für eine Frauenzeitschrift.
via Online & Recht
Und wir lernen daraus, dass man das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nicht unnötig einschränken sollte.
Das Markenserviceblog kommentiert das Urteil des Bundesgerichthofs in der Sache I ZR 88/15 – Rechtsberatung durch Entwicklungsingenieur
BGH I ZR 185/14 grit-lehmann.de
Gesucht: Ein Logo für das Stadtjubiläum in Rostock
Schutzrechte (Marken, Patente, etc.) & Unternehmensnachfolge: Was ist zu tun (mit Dr. Rolf Claessen)
Amazon FBA Challenge: Marke, Patent, Geschmacksmuster für FBA-Seller
Weniger Gentechnik-Patente auf Pflanzen und Tiere
Trotzdem darf er nicht Schutzrechtsanmeldungen für Dritte durchführen, sagt der BGH.